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Montag, 21. April 2025

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Hundebiss in Dachau: Rentnerin schwer verletzt – Was jetzt auf die Halterin zukommt?

Am vergangenen Samstagabend kam es in Dachau zu einem schweren Vorfall, als eine 85-jährige Rentnerin aus München von einem Bulldoggen-Mix attackiert wurde. Der Hund biss die Frau massiv im Gesicht sowie an beiden Oberschenkeln und an den Handgelenken. Die Halterin des Tieres, eine 50-jährige Münchnerin, hatte sich während einer Rangelei zwischen ihren zwei Hunden kurz abgewandt, um einen der Hunde in ein Gartenhäuschen zu sperren. In diesem kritischen Moment sprang der Bulldoggen-Mix über den umzäunten Gartenzaun und griff die Seniorin im benachbarten Schrebergarten an. Die verletzte Frau musste zur medizinischen Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden und es wurden Ermittlungen wegen möglicher fahrlässiger Körperverletzung gegen die Halterin eingeleitet, wie Merkur berichtet.

Die rechtlichen Aspekte eines Hundebisses sind vielfältig und können erhebliche Konsequenzen für den Hundehalter nach sich ziehen. Gemäß § 229 StGB liegt fahrlässige Körperverletzung vor, wenn durch mangelnde Sorgfaltspflicht eine unbeabsichtigte Verletzung einer Person erfolgt. Im aktuellen Fall könnte der Halterin vorgeworfen werden, ihren Hund nicht ausreichend kontrolliert oder gesichert zu haben, was zu dem Vorfall führte. Häufige Szenarien, die zu einer solchen rechtlichen Beurteilung führen, sind unter anderem mangelnde Anleinpflicht oder unzureichende Umzäunung, die es dem Hund ermöglichen, zu entkommen. Die rechtlichen Folgen könnten sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren umfassen, wie auf anwalt.de erläutert wird.

Folgen für die Opfer

Die physischen und psychischen Auswirkungen von Hundebissen können enorm sein. Die Betroffenen leiden häufig nicht nur unter den körperlichen Verletzungen, sondern auch unter emotionalen Belastungen wie Ängsten oder Depressionen. Im Fall eines Hundebisses bestehen Ansprüche auf Schmerzensgeld, die je nach Schwere der Verletzungen stark variieren können. Beispielsweise können für schwerere Bisswunden, die einen Krankenhausaufenthalt nach sich ziehen, bis zu 1.500 Euro als Schmerzensgeld gefordert werden. In gravierenden Fällen sind sogar Summen von über 10.000 Euro möglich, wie unter anderem auf anwalt.de dargestellt.

Zusätzlich zu Schmerzensgeld können die Opfer auch Anspruch auf Schadensersatz für entgangenes Einkommen, Pflege- oder Haushaltsführungskosten geltend machen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von über sechs Wochen sind auch die Unterschiede zwischen dem früheren Einkommen und dem Krankengeld erstattungsfähig. Die rechtliche Auseinandersetzung nach einem Hundebiss kann komplex sein und erfordert oft die Einschaltung eines Rechtsanwalts, insbesondere wenn es um erhebliche Verletzungen geht.

Die aktuellen Entwicklungen in Dachau verdeutlichen die Bedeutung von Sorgfaltspflichten und den rechtlichen Rahmen, in dem Hundehalter agieren müssen. Die Ermittlungen in diesem Fall stehen noch am Anfang, und die Auswirkungen auf die Betroffene sowie auf die Halterin des Hundes könnten weitreichend sein.

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