In Bayern steht eine bedeutende gesetzliche Neuregelung an, die die Einsatzmöglichkeiten von Notfallsanitätern auf Rettungswagen (RTW) betreffen könnte. Laut SK-Verlag plant das Staatsministerium für Inneres, Sport und Integration eine Überarbeitung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz (AVBayRDG). Diese Revision zielt darauf ab, ein Delegationserfordernis für Notfallsanitäter einzuführen.
Der Hintergrund dieser Initiative stammt aus einer schriftlichen Anfrage des Landtagsabgeordneten Andreas Hanna-Krahl von Bündnis 90/Die Grünen, deren Antwort im Februar veröffentlicht wurde. Ziel dieser Regelung ist es, die Notwendigkeit zu vermeiden, zusätzliche Rettungsfahrzeuge oder einen Notarzt bereitzustellen, wenn der auf dem RTW eingesetzte Notfallsanitäter nicht in der Lage ist, notwendige heilkundliche Maßnahmen durchzuführen. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Gewährleistung von Dispositionssicherheit für die Integrierten Leitstellen.
Delegationspflicht und ihre Folgen
Bereits zum 4. Oktober 2024 soll das Delegationserfordernis in einem Verordnungsverfahren verankert werden. Gemäß DocCheck müssten Notfallsanitäter künftig eine gültige 2c-Delegation des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) vorweisen, um auf einem RTW eingesetzt werden zu können. Dies wird vor allem durch die Neufassung des § 6 Abs. 3 AVBayRGD möglich gemacht.
Ein zentraler Umstand ist, dass Notfallsanitäter, denen die Delegation entzogen wird, trotz bestehender Qualifikation keine Einsätze auf einem Rettungswagen mehr durchführen dürfen. Diese Regelung stellt eine gravierende Veränderung dar, da sie die Autonomie der Notfallsanitäter in akuten Notfallsituationen erheblich einschränkt. Der Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass Notfallsanitäter in Notsituationen eigenverantwortlich handeln dürfen, eine Bestimmung, die durch die geplanten Änderungen potenziell untergraben werden könnte.
Reaktionen und Bedenken
Die von der Gesetzesänderung betroffenen Verbände zeigen sich besorgt. Diese Regelungen könnten dazu führen, dass Notfallsanitäter aus Angst vor Repressalien vermehrt auf die Hinzuziehung von Notärzten setzen. Folglich wird befürchtet, dass dies zu einem Exodus qualifizierter Notfallsanitäter aus Bayern führen könnte, die ihre Fähigkeiten lieber in anderen Bundesländern einsetzen, wo ihre Qualifikationen anerkannt werden.
Zusätzlich steht die umfassende Reform des Rettungsdienstes, die zur Verbesserung der Versorgungssicherheit beitragen sollte, nun auf der Kippe. Die Aussicht auf rechtliche Schritte, einschließlich Verfassungsbeschwerden, gegen die geplante Gesetzesänderung ist ebenfalls gegeben. Die Situation ist nahezu alarmierend, da sich die Diskussion um die Einsatzfähigkeit von Notfallsanitätern in Bayern zunehmend zuspitzt.
Abschließend lässt sich sagen, dass die aktuellen Entwicklungen weitreichende Auswirkungen auf die Notfallversorgung in Bayern haben könnten. Inwieweit die Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten, ebenso wie die Reaktionen der betroffenen Fachkräfte und der Öffentlichkeit.