In jüngster Zeit steht die Verkehrssituation an der Erlanger Straße/Unteres Tor im Fokus der Stadtverwaltung und Polizei. Diese haben die dortige Verkehrslage und das Unfallgeschehen gründlich analysiert und dabei eine besorgniserregende Häufung von Unfällen festgestellt. Besonders häufig sind diese durch fehlerhafte Fahrspurwechsel entstanden, was gefährliche Situationen für Fußgänger mit sich bringt. Die bestehende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird als problematisch angesehen, da sie die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer gefährdet.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde ein erheblicher Bedarf an sicherer Querung der Erlanger Straße für Fußgänger und Radfahrer identifiziert. Die Sichtverhältnisse sind nachteilig, bedingt durch Bepflanzungen und den gekrümmten Straßenverlauf. In Anbetracht der örtlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind kurzfristige bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise Mittelinseln oder Fußgängerampeln, jedoch nicht möglich. Daher planen die Behörden, die Höchstgeschwindigkeit zwischen Wolfsgasse und Humboldtstraße von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren – allerdings zeitlich begrenzt von 7 bis 17 Uhr. Diese Maßnahme könnte bereits in naher Zukunft umgesetzt werden.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
Ein weiterer Aspekt der geplanten Maßnahmen ist die bauliche Trennung der Fahrbahnen mit Leitschwellen, die dazu dienen sollen, Fahrbahnwechsel im Einmündungsbereich zur Albert-Preu-Straße zu unterbinden. Diese Leitschwellen müssen jedoch in den Wintermonaten abgebaut werden. Gleichzeitig wird an der Weiherstraße auf Höhe der Kindertagesstätte „Trauminsel“ die Höchstgeschwindigkeit ebenfalls auf 30 km/h reduziert, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
Ein schwerer Unfall zwischen einer Fußgängerin und einem Reisebus hat erneut auf die Gefahren am Fußgängerüberweg in der Bahnhofstraße aufmerksam gemacht. Angesichts dieser Vorfälle fand ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt, der Polizei und dem Zweiten Bürgermeister Dr. Andreas Zippel statt, um die Sichtflächen und die Erkennbarkeit des Fußgängerüberwegs zu überprüfen. Die Sicherheitsmaßnahmen am Zebrastreifen sollen durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen Ein- und Ausfahrt des Bahnhofsvorplatzes sowie durch eine Optimierung des Standorts von Verkehrszeichen für den Fußgängerüberweg ergänzt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Fußgängerüberwege
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen stützen sich auf Beschlüsse, die bereits seit 2006 bestehen. Die Bürgerschaft hatte damals beschlossen, den Senat zu ersuchen, rechtliche Voraussetzungen für die Einrichtung solcher Überwege zu schaffen. Fußgängerüberwege sind als Planungselemente zur Sicherung des Fußgängerverkehrs über Tempo-50-Straßen von Bedeutung, wobei ihre Sinnhaftigkeit von der Verkehrsstärke und der Fußgängerdichte abhängig ist. Besonders vor Schulen und Kindergärten könnten Ausnahmen für solche Überwege in Tempo-30-Zonen notwendig sein, um die Sicherheit für Kinder zu erhöhen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, dass unnötige Fußgängerüberwege vermieden werden, da diese die Verkehrssicherheit gefährden können. In der Regel sind sie in Tempo-30-Zonen nicht erforderlich, da der Verkehr dort meist gering ist. Dennoch hat der Senat angekündigt, die Möglichkeit zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen in besonders frequentierten Bereichen zu prüfen und alternative Maßnahmen, wie etwa Piktogramme für Autofahrer, in Betracht zu ziehen.
Die aktuellen Bestrebungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind Teil eines größeren Trends in Deutschland und darüber hinaus, der auf die Notwendigkeit hinweist, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Sicherheitsmaßnahmen in städtischen Bereichen zu optimieren. Gerade die Einführung von Tempo-30-Zonen dient nicht nur der Unfallvermeidung, sondern auch der Erhöhung der Lebensqualität in Wohngebieten. bayreuth.de berichtet, dass … juramagazin.de erläutert die rechtlichen Grundlagen und Erfordernisse adac.de bietet detaillierte Informationen zu Tempo-30-Zonen in Deutschland.