Die Kita in der Altstadt von Bayreuth wird geschlossen. Diese Entscheidung trifft die evangelisch-lutherische Gesamtkirchengemeinde, deren Geschäftsführer Jürgen Lenkeit den Weiterbetrieb als unrealistisch bezeichnet. Die Kita wird von der Diakonie betrieben und bietet rund 50 Betreuungsplätze in zwei Gruppen.
Markus Scherm, ein Vertreter der Diakonie, hebt die Notwendigkeit von Planbarkeit für alle Beteiligten hervor. Die Schließung der Einrichtung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Betreuungspflichten, die die Stadt Bayreuth hat. Der rechtliche Anspruch auf Betreuung für Familien bleibt weiterhin bestehen, auch wenn die Kita geschlossen wird.
Erstattung der Elternbeiträge
Parallel zu der Schließung wird auch über die Erstattung von Elternbeiträgen informiert. Der Staat Bayern übernimmt seit einiger Zeit die Rückerstattung der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung, sofern Betretungsverbote angeordnet wurden. Dies gilt beispielsweise für die Monate, in denen keine Betreuung für Kinder stattfand.
Die Voraussetzung für die Erstattung ist, dass keine Elternbeiträge für tatsächlich nicht betreute Kinder erhoben wurden. Das bedeutet, dass betroffene Kinder im jeweiligen Monat an keinem Tag betreut waren. Bereits erhobene Beiträge sollen bis zum 31. Oktober vollständig zurückerstattet werden.
Detailinformationen zur Rückerstattung
- Die Rückerstattung umfasst alle monatlichen Beitragsbestandteile, einschließlich Elternbeitrag, Spielgeld und Getränkegeld.
- Eltern mit Kindern in (Not-)Betreuung erhalten keine Erstattungsleistung vom Freistaat Bayern.
- Der Träger kann nur auf Leistungsbestandteile verzichten, die nicht mit der Betreuung in Verbindung stehen.
- Die Finanzbuchhaltung der Diakonie arbeitet an der Abrechnung und plant eine Verrechnung mit zukünftigen oder noch nicht berechneten Beiträgen.
- Eltern, die mit der Verrechnung des staatlichen Erstattungsanspruchs nicht einverstanden sind, sollten dies umgehend der Kita-Leitung melden.
Die Diakonie Bayreuth wird die im April erhobenen Elternbeiträge zurückerstatten und auf die Beiträge für Mai und Juni verzichten, sofern die entsprechenden Kinder an keinem Tag betreut wurden. Weitere Informationen zur staatlichen Rückerstattung der Elternbeiträge können über die Website der Diakonie abgerufen werden. Diese umfassenden Regelungen sollen den betroffenen Familien helfen, während sich die Situation um die Einrichtungen weiterhin im Wandel befindet.