Im Landkreis Ansbach wurde ein Ausbruch der Geflügelpest in einer Mastanlage offiziell bestätigt. Wie Merkur berichtete, wurden insgesamt 17.000 Mastputen getötet, nachdem der Verdacht auf die Infektionskrankheit bestätigt wurde. Zur Eindämmung der Krankheit hat das Veterinäramt umfangreiche Untersuchungen in weiteren Geflügelbetrieben eingeleitet.
Um den betroffenen Betrieb in Lehrberg wurde eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km sowie eine Überwachungszone von 10 km eingerichtet. Nach der Desinfektion des Ausbruchsbetriebes gilt eine Stallpflicht für mindestens 30 Tage. Geflügelpest, auch hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) genannt, betrifft hauptsächlich Wasservögel und kann von Wildvögeln auf Zuchttiere übertragen werden. Es sind bisher keine Fälle von Mensch-zu-Mensch-Übertragungen in Europa nachgewiesen, zudem wird das Virus nicht über Lebensmittel verbreitet.
Weitere Entwicklungen in der Region
In einem benachbarten Landkreis, dem Landkreis Roth, wurde ebenfalls ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Dort hielten die betroffenen Betriebe verschiedene Geflügelarten, darunter Enten, Gänse, Puten und Legehennen, wie Landkreis Ansbach berichtete. Der Bestand wurde bereits geräumt, und das Veterinäramt Roth hat Sperr- und Überwachungszonen eingerichtet.
Die Überwachungszone erstreckt sich bis in den Landkreis Ansbach und umfasst die Gemeinden Windsbach, Mitteleschenbach und Wolframs-Eschenbach. Für Tierhalter und Geflügeltransporte gelten strenge Auflagen, darunter ein Verbringungsverbot für Lebendgeflügel sowie eine Aufstallungspflicht. Zudem sind in diesen Gebieten alle Ausstellungen und Märkte mit relevantem Geflügel derzeit nicht möglich.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest werden für 30 Tage in Kraft bleiben, beginnend mit der abgeschlossenen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes. Die veterinärmedizinischen Untersuchungen sowie die Überwachung weiterer Bestände sind weiterhin im Gange.