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Mittwoch, 12. März 2025

Väter im Fokus: Neuartige Veranstaltungen stärken Familienbande!

Im Landkreis Erlangen-Höchstadt unterstützt die Veranstaltungsreihe "Vater.Kind.Familie 2025" Väter bei der Erziehung ihrer Kinder.

München unter Alarm: Gewaltdelikte am Hauptbahnhof steigen drastisch!

München verzeichnet alarmierenden Anstieg von Gewaltdelikten am Hauptbahnhof – ein Blick auf die aktuellen Sicherheitsherausforderungen.

Thüringer HC feiert Rekord-Sieg: 43 Tore im Bundesliga-Kracher!

Thüringer HC besiegt Frisch Auf Göppingen 43:30, stellt neuen Torrekord auf und festigt Platz zwei in der Bundesliga.

Katzenschutz in Aichach-Friedberg: Gemeinderat lehnt Verordnung ab!

Im Affinger Gemeinderat zeichnet sich eine klare Mehrheit gegen die geplante Katzenschutzverordnung ab. Nur die beiden Mitglieder Markus Winklhofer (CSU/CBV) und Marine Sarcone (SPD & Freie Bürger) unterstützten die Initiative in der aktuellen Abstimmung. Kritiker der Verordnung, wie Paul Moll (CBV) und Andreas Zeitlmeir (FWGA), bezeichneten die Vorschriften als übertrieben. Gleichzeitig erklärte Winklhofer, dass die Gemeinde Affing in den Entscheidungsprozess einbezogen wird, die endgültige Verantwortung jedoch beim Landratsamt Aichach-Friedberg liegt. Melanie Royer von der Pressestelle des Landratsamtes bestätigte, dass die Verordnung auch ohne Zustimmung der Gemeinden in Kraft treten kann, um die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Katzen umzusetzen.

Das Landratsamt plant die Einführung der Katzenschutzverordnung für Anfang 2024 in mehreren Gemeinden wie Aichach, Sielenbach und Dasing. Ziel der Verordnung ist der Schutz freilebender Katzen in Gebieten mit hoher Katzenpopulation. Diese Tiere sind oft gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, darunter Krankheiten und Unterernährung. Aktuelle Statistiken belegen die zunehmende Bildung von Kolonien herrenloser Katzen, deren Zahlen in Deutschland steigend sind. Besonders betroffen sind verwilderte Hauskatzen, die nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst sind.

Details zur Katzenschutzverordnung

Die Katzenschutzverordnung sieht vor, dass Halter freilaufender Katzen dafür sorgen müssen, dass ihre Tiere kastriert und gekennzeichnet werden. Freilebende Katzen, welche häufig keine Halter haben, können hingegen von Beauftragten des Landratsamtes eingefangen, gekennzeichnet und kastriert werden, um die unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern. Interessanterweise dürfen Privat- und Betriebsgrundstücke nicht betreten werden, was bedeutet, dass Äcker und Wiesen nicht als solche gelten und somit von den Tierschützern betreten werden können.

Die Verordnung wird in bestimmten Schutzgebieten gelten, die speziell vom Landratsamt festgelegt wurden, dazu zählen unter anderem die Gemeinden Affing, Aindling und Stadt Aichach. Katzenhalter in diesen Schutzgebieten dürfen fortpflanzungsfähige Katzen nur dann freien Auslauf gewähren, wenn diese kastriert sind und eine Kennzeichnung haben, sei es durch Ohrtätowierung oder Mikrochip. Die Kosten für die Kastration belaufen sich üblicherweise auf 150 bis 250 Euro, können jedoch in bestimmten Fällen auch bis zu 300 Euro erreichen. Die Verantwortung für die Kosten liegt oft bei den Katzenhaltern, während Tierschutzorganisationen in der Regel die Kastrationskosten für freilebende Tiere übernehmen.

Veterinäramtsleiter Herbert Pfaffenrath gab zu, dass die Verordnung einen Eingriff in die Rechte der Katzenhalter darstellt, sieht jedoch keine andere Möglichkeit, um den Fortpflanzungsdruck der Katzenschwärme zu regulieren. Unterstützer der Verordnung, wie Sahra Scheffler von der Organisation Attis, argumentieren, dass die Maßnahme notwendig ist, um das Leid der Tiere zu verringern. So konnten bislang über 8000 Katzen kastriert werden, dennoch steigt die Population stetig an.

Letztlich wird die Verordnung vermutlich nicht nur die Situation der Katzen verbessern, sondern auch ein Zeichen gegen die steigende Anzahl der herrenlosen Katzen setzen. Die Abstimmungsphase in Affing und die Rückmeldungen aus Aindling werden nun genau beobachtet, während das Landratsamt weiterhin die notwendigen Schritte einleitet, um die Katzenschutzverordnung zu erlassen.

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