Am 3. April 2025 sorgte ein Vorfall im Westerwaldkreis für Aufsehen. Eine Frau beobachtete zwei maskierte Personen, die mit einer Taschenlampe ausgerüstet ein leerstehendes Gebäude betraten. Daraufhin alarmierte sie umgehend die Polizei. Die beiden Unbekannten drangen in eine Lagerhalle im Kreis Altenkirchen ein, die früher eine Fleischwarenfirma beherbergte. Laut stern.de nahmen zahlreiche Beamte die mehrstöckige Lagerhalle in Hamm (Sieg) in Augenschein. Trotz intensiver Durchsuchung konnten keine Personen im Gebäude gefunden werden.
Bei den Ermittlungen entdeckte die Polizei Hinweise auf unerlaubtes Eindringen, gab jedoch zunächst keine Informationen zu einem möglichen Diebstahl preis. Die Beamten hatten die direkte Suche nach den Einbrechern aufgenommen, um mehr über die Motive und Hintergründe dieses Einbruchs zu erfahren.
Frühere Straftaten und aktuelle Urteile
An einem anderen Ort und zu einem früheren Zeitpunkt ereignete sich ein schwerer Raubüberfall, der derzeitige Gerichtsverfahren nach sich zog. Am 12. Oktober 2023 überfiel ein 26-jähriger Mann mit Sturmhaube und Basecap einen Friseursalon in Altenkirchen. Dabei drohte er der Angestellten mit einer Schreckschusswaffe und forderte die Öffnung der Kasse. Als er die 642 Euro in bar erbeutete, entging der Angeklagte vorerst der Gefangenschaft. Besonders brisant ist, dass er bereits wegen eines Überfalls auf einen Lottoladen vorbestraft ist und derzeitEine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten in der Justizvollzugsanstalt Diez absitzt, berichtet Ak-Kurier.
Am 8. März 2025 fällte das Landgericht Koblenz ein Urteil gegen den Angeklagten. Vorsitzender Richter Rudolf Lenders verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten wegen schweren Raubes. Es fanden keine Gespräche zur Herbeiführung einer Verständigung zwischen den Parteien statt. Die Zeugin, die Besitzerin des Friseursalons, schilderte während der Verhandlung die dramatische Situation des Überfalls. Der Angeklagte machte anfangs keine Angaben zur Person oder zu den Tatvorwürfen, was die Dramaturgie des Verfahrens verstärkte. Psychiatrische Gutachten bestätigten, dass er nicht schuldunfähig war, aber eine reduzierte Steuerungsfähigkeit aufwies.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von 7 Jahren beantragt, während der Verteidiger eine Suchttherapie während der Haftzeit forderte. Der Angeklagte bat um eine solche Therapie und zeigte Anzeichen von Reue. Trotz dessen wurde das Urteil vorerst noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass es möglicherweise noch weitere rechtliche Entwicklungen geben kann.