Renata W. aus Villingen-Schwenningen erlebte am 14. Februar eine dramatische Situation, als sie in das Krankenhaus fuhr, um ihr Baby zur Welt zu bringen. Kurz nach 8 Uhr parkte sie an der Notfallambulanz, da sie starke Wehen hatte und kaum noch laufen konnte. Ihr Mann war zu diesem Zeitpunkt bei der Arbeit und konnte nicht sofort helfen. Fast auf allen vieren erreichte sie den Kreißsaal.
Nachdem ihr Mann 41 Minuten später das Klinikum erreichte, parkte er das Auto um. Dieses kurze Zeitfenster führte jedoch zu einer unangenehmen Konsequenz: Die Familie fand einen Strafzettel über 30 Euro vor. Der Grund? Die Parkdauer vor der Notaufnahme war auf 15 Minuten begrenzt. Renata W. entschied sich, gegen den Strafzettel Einspruch einzulegen und wandte sich an das Krankenhaus. Die dortige Rückmeldung war ernüchternd; sie wurde an die Parkraum-Management PRM GmbH verwiesen.
Vorwurf der Abzocke
Obwohl Renata W. versuchte, alle notwendigen Unterlagen wie die Geburtsurkunde und Bestätigungen der Klinik sowie der Hebamme zur Beweisführung einzureichen, ignorierten die zuständigen Stellen ihre E-Mails. Diese Erfahrungen sind nicht einzigartig: Annette Urban-Stoklossa aus Horb-Nordstetten berichtete von ähnlichen Problemen. Ihr Vater hatte nach einer Bandscheibenoperation starke Rückenschmerzen und parkte ebenfalls vor der Notaufnahme, um schnelle Hilfe zu erhalten.
Auch ihm wurde ein Strafzettel ausgestellt, während er sich in der Reha befand. Urban-Stoklossa bezeichnete die 15-minütige Parkregelung als „bewusste Abzocke“ und bereute die Zahlung des Bußgeldes. Sie schlug vor, einen gerichtlichen Präzedenzfall zu schaffen, um solchen Praktiken ein Ende zu setzen.
Parkraum-Management und Falschparken
Das Thema Parkraummanagement wirft nicht nur bei den Betroffenen Fragen auf. Der Landesbetrieb Verkehr ist zuständig für die Kontrolle des bewirtschafteten Parkraums im ruhenden Verkehr. Dazu gehören Parkplätze in den Innenstädten und Bezirkszentren. Falschparker, die die Verkehrssicherheit gefährden, etwa auf Behindertenparkplätzen oder vor Feuerwehrzufahrten, riskieren ebenfalls ein Bußgeld.
Die Verfahren bei Falschparken werden nicht von der Polizei oder dem Landesbetrieb Verkehr bearbeitet, sondern von der Bußgeldstelle des Amts für Migration. Informationen über die regulären Abläufe sind auf den Internetseiten dieser Stellen zu finden. Bei Abschleppungen hingegen ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.
Die betroffenen Personen, wie Renata W. und Annette Urban-Stoklossa, äußern Bedenken, dass solche strengen Regelungen im Ernstfall Patienten dazu bringen könnten, auf den Rettungsdienst zurückzugreifen, was potenziell zu einer Überlastung führen könnte. Renata W. fordert mehr Engagement von der Klinikleitung sowie von der Stadt, um diese Problematik zu adressieren.
Für weitere Informationen über Parkraummanagement und rechtliche Aspekte steht eine Broschüre des Umweltbundesamts zur Verfügung, die auf die Herausforderungen und Regelungen in deutschen Städten hinweist. [Umweltbundesamt] berichtet über die Bedeutung eines durchdachten Parkraummanagements in städtischen Gebieten.