Am 13. Januar 2025 hat das Polizeipräsidium Reutlingen eine Vermisstenmeldung für einen 60-jährigen Mann aus Albstadt herausgegeben, der nach einem Urlaub in Frankreich nicht wie geplant zurückgekehrt war. Der Mann war über eine Woche länger abwesend, was die Behörden alarmierte. Bei der Suche wurden sowohl sein Namen als auch ein Foto veröffentlicht, um mögliche Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten. Die Situation spannte sich an, da das Fehlen des Mannes als ungewöhnlich galt und eine Sorge um sein Wohlergehen aufkam.
Die Suche nach dem Vermissten erreichte jedoch am Montag ihren vorläufigen Höhepunkt, als die Polizei die Vermisstensuche offiziell zurückzog. Eine Zeugin hatte sich bei den Sicherheitskräften gemeldet und Informationen über den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes in Frankreich gegeben. Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes wurden keine weiteren Details zu seinem Verbleib veröffentlicht. Diese Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung wurde kurz nach Erhalt des Hinweises bekannt gegeben und führte dazu, dass das Lichtbild des Gesuchten aus dem Geschäftsgang entfernt werden sollte, wie news.de berichtet.
Vermisstenfälle in Deutschland
Im Kontext von Vermisstenfällen ist es wichtig zu erwähnen, dass das Bundeskriminalamt (BKA) eine zentrale Rolle spielt. Seit seiner Gründung 1951 bearbeitet die „Vermisstenstelle“ des BKA Fälle von vermissten Personen, identifiziert unbekannte Leichen und hilft hilflosen Personen. Eine Person gilt als vermisst, wenn sie ohne Erklärung von ihrem Aufenthaltsort fernbleibt und eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen wird. Besonders Erwachsene können ihren Aufenthaltsort frei wählen, weshalb die Polizei in solchen Fällen nur tätig wird, wenn tatsächlich eine Gefahr besteht. Bei minderjährigen Personen hingegen wird ihre Abwesenheit meist schneller als kritisch eingestuft, was oft zur Ingewahrsamnahme durch staatliche Stellen führt.
Die örtliche Polizeidienststelle ist in der Regel für die sofortige Personensuche verantwortlich. In akuten Fällen können jedoch groß angelegte Suchaktionen eingeleitet werden, häufig in Zusammenarbeit mit der Bereitschaftspolizei und lokalen Rettungsdiensten. Im Informationssystem der Polizei (INPOL) waren zum 1. Januar 2024 rund 9.832 vermisste Personen erfasst, wobei täglich etwa 200 bis 300 neue Fahndungen eingegeben werden. Diese hohe Aktivität zeigt die Dringlichkeit und die Gefährdung, die mit vermissten Personen einhergeht, wie auf bka.de näher erläutert wird.
In dieser speziellen Situation konnte die Polizei aufgrund eines Hinweises das Schicksal des Albstädters klären und die umfangreichen Suchmaßnahmen schnell beenden. Dies stimmt optimistisch angesichts der umfangreichen statistischen Daten über vermisste Personen in Deutschland, bei denen etwa die Hälfte der Fälle innerhalb der ersten Woche aufgeklärt werden kann.