Rosenfeld wird als möglicher Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Betracht gezogen. Dies geht aus dem Bericht der Südwest Presse hervor, die darüber informiert, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit der Standortsuche betraut sind. Aktuell wird die Region Neckar-Alb, insbesondere der östliche Landkreis Reutlingen und die Stadt Rosenfeld, im Rahmen der Phase I des Standortauswahlverfahrens untersucht.
Das Standortauswahlgesetz (StandAG) verpflichtet dazu, alle Gebiete in Deutschland zu erforschen, zu bewerten und zu vergleichen, um den sichersten möglichen Standort für ein Endlager zu identifizieren. Der Deutsche Bundestag wird letztlich über die endgültige Entscheidung bezüglich des Endlagerstandortes bestimmen, mit einem angestrebten Zieljahr von 2031. Die BGE plant, den Endlagerstandort zwischen 2046 und 2068 festzulegen.
Phasen des Auswahlverfahrens
Das Standortauswahlverfahren besteht aus drei klar definierten Phasen. In Phase I erfolgt die Bestimmung von Teilgebieten und Vorschlägen für Standortregionen. Die BGE bewertet Gebiete gemäß geowissenschaftlichen Kriterien und ordnet sie in vier Kategorien ein: Kategorisierung von „ungeeignet“ (D) über „geringe Eignung“ (C) bis „sicherer Einschluss erwartbar“ (B) und letztlich „beste Eignung“ (A).
- Kategorie D: ungeeignet
- Kategorie C: geringe Eignung
- Kategorie B: sicherer Einschluss erwartbar
- Kategorie A: beste Eignung
Derzeitig umfasst die vorläufige Gebietskulisse 90 Teilgebiete, die insgesamt rund 54 Prozent der Fläche Deutschlands abdecken. Im November 2024 wurde berichtet, dass diese Kulisse auf etwa 44 Prozent der Fläche eingegrenzt wurde. Für das Teilgebiet 01: Opalinuston-Formation wurde eine Einstufung in Kategorie C vorgenommen, sodass es aus der weiteren Betrachtung fällt. Das Teilgebiet 013, welches kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge beinhaltet, steht jedoch noch aus. Am Ende der ersten Phase wird die BGE an das BASE Vorschläge für Standortregionen unterbreiten.
Öffentlichkeitsbeteiligung und Sicherheitsuntersuchungen
Die BGE hat den Auftrag, Daten über den geologischen Untergrund Deutschlands auszuwerten. Dazu werden Ausschlusskriterien sowie Mindestanforderungen herangezogen, um sicherzustellen, dass lediglich die geologisch geeigneten Gebiete im Verfahren verbleiben. Öffentlichkeitsbeteiligung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle im Auswahlprozess. So hat das BASE Fachkonferenzen einberufen, um betroffenen Kommunen, Wissenschaftlern und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen zu äußern.
Begleitend dazu führt die BGE repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) für die Teilgebiete durch, um die Sicherheit des Endlagersystems unter verschiedenen Belastungssituationen zu bewerten. Diese Sicherheitsuntersuchungen sowie die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien fließen in die Entscheidungen über die weiteren Schritte des Verfahrens ein, wie auch die Initiierung von Regionalkonferenzen durch das BASE, nachdem die Standortregionen benannt wurden.
Mit der geplanten Veröffentlichung des Zwischenberichts zum Stand der Teilgebiete am Ende des ersten Schrittes der Phase I und dem angestrebten Vorschlag von 5 bis 10 Standortregionen bis Ende 2027 will die BGE Transparenz schaffen und die öffentliche Kontrolle über den Auswahlprozess sichern.