back to top
2.7 C
Berlin
Freitag, 14. März 2025

Wincent Weiss begeistert München – Konzertankündigung für den März 2025!

Erleben Sie Wincent Weiss am 18. März 2025 in der Münchner Olympiahalle. Tickets jetzt erhältlich für ein unvergessliches Konzert!

TSV Dewangen: Inklusionstag und neues Sportzentrum für alle!

Der TSV Dewangen fördert Inklusion durch Sackloch und plant eine neue Halle. Wichtige Events und Inklusionstag stehen bevor.

Labortheorie oder natürliche Herkunft? Forscher stehen vor Rätsel!

Kanzleramt prüft Hinweise zum Ursprung von SARS-CoV-2: Laborthese vs. natürliche Entstehung. Aktuelle Entwicklungen aus Lörrach.

Landtag lehnt SPD-Antrag ab: Notfallpraxen in Gefahr!

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in einer kürzlichen Abstimmung einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion abgelehnt, der darauf abzielte, die Schließung weiterer Notfallpraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zu verhindern. Dieser Antrag wurde im Rahmen einer Debatte im Stuttgarter Landtag behandelt, in der Abgeordnete aus verschiedenen Wahlkreisen, darunter Reutlingen und Münsingen-Hechingen, ihr Abstimmungsverhalten erläuterten. Die Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in der Region haben und wirft Fragen zur Zukunft der Notfallpraxen auf.

Die SPD hatte gefordert, dass die Landesregierung die KVBW von ihren Schließungsplänen abbringt. Allerdings stimmten nicht nur die CDU, sondern auch die Mehrheit der Regierungsfraktionen gegen den Antrag. Klaus Burger, ein CDU-Landtagsabgeordneter, äußerte sich kritisch gegenüber der SPD und der Berichterstattung der „Schwäbischen Zeitung“. Er bezeichnete die Kritik als irreführend und unterstrich, dass es nicht an mangelnder Unterstützung für den Erhalt der Notfallpraxen, sondern an wenig Zustimmung zu dem spezifischen SPD-Antrag liege. Dies macht die Situation um die Notfallversorgung noch komplizierter.

Kritik an Symbolpolitik

Klaus Burger hat sich in der Vergangenheit wiederholt gegen die Schließungspläne der KVBW positioniert. Allerdings betont er, dass der Landtag nur begrenzte Möglichkeiten hat, direkt in die Entscheidungen der selbstverwalteten Körperschaft einzugreifen. „Die KVBW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Entscheidungen nicht direkt vom Landgesetzgeber oder der Landesregierung beeinflusst werden können“, führt Burger aus. Seiner Ansicht nach sollten, falls die KVBW ihren Aufgaben nicht nachkommt, die Zuständigkeiten für die Notfallversorgung an das Land zurückgegeben werden.

Besonders besorgniserregend ist für Burger die Erreichbarkeit der Notfallhotline 116/117. Er weist darauf hin, dass diese in der Vergangenheit nicht immer zuverlässig funktionierte. Um diese Probleme anzugehen, stimmte Burger einem eigenen Antrag der Regierungsfraktionen zu, der eine Überprüfung der Zustände in den Notfallpraxen sowie die Verbesserung der Erreichbarkeit zum Inhalt hat.

Mit der Ablehnung des SPD-Antrags manifestiert sich auch ein Unterschied in der politischen Auffassung über die beste Herangehensweise an die Gesundheitsversorgung. Burger kritisiert den SPD-Antrag als Symbolpolitik und einen Versuch, die Abgeordneten der Regierungsfraktionen in ein negatives Licht zu rücken. „Es ist an der Zeit, pragmatische Lösungen zu finden, anstatt nur mehr öffentliche Debatten zu führen“, schlussfolgert er.

Die Diskussion über die Schließung der Notfallpraxen und die Rolle der KVBW bleibt angesichts dieser Entwicklungen weiterhin angespannt. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen die Landesregierung in der Zukunft ergreifen wird, um die Notfallversorgung der Bürger sicherzustellen. Die Debatte ist Teil eines größeren Themas, das die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum betrifft und möglicherweise weitreichende Konsequenzen für die medizinische Infrastruktur in Baden-Württemberg hat.

Auch interessant