Ein Vorfall in Reutlingen sorgt für Aufsehen: Ein 27-jähriger Mann muss sich wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten. Laut einem Bericht von GEA wurde die Polizei gegen 15.45 Uhr von Passanten alarmiert, die eine stark alkoholisierte Person auf einem Parkplatz am Bahnhof gemeldet hatten.
Bei ihrem Eintreffen fanden die Beamten den Mann, der torkelnd die Liststraße entlang lief und dabei gegen mehrere geparkte Pkw stieß. Um eine Gefährdung anderer zu vermeiden, sollte der stark alkoholisierte Mann in Gewahrsam genommen werden. Während der Festnahme wehrte er sich jedoch vehement. Dies führte dazu, dass ein Polizist sich leicht verletzte, als man den Mann zu Boden bringen musste. In einer Klinik angekommen, kam es zu weiteren Auseinandersetzungen, bei denen der Mann erneut Polizisten schlug und biss. Auch hierbei erlitten die Beamten Verletzungen.
Psychiatrische Einweisung
Aufgrund seines Zustandes wies ein Arzt den 27-Jährigen in eine psychiatrische Abteilung ein. Während des gesamten Einsatzes beleidigte und bedrohte der Mann die eingesetzten Polizisten. Dies lässt vermuten, dass durch die starke Alkoholisierung und möglicherweise affektive Erregung das Verhalten des Mannes stark beeinträchtigt war. Der Vorfall wirft Fragen zur rechtlichen Bewertung aggressiven Verhaltens unter dem Einfluss von Alkohol auf, wie sie auch in der Rechtsprechung diskutiert werden.
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Verfahren HRR wird beispielsweise auf die Problematik der Alkoholisierung und ihres Einflusses auf das Täterverhalten eingegangen. In einem vergleichbaren Fall wurde ein Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, wobei auch hier eine hohe Alkoholisierung (bis zu 2,97 Promille) eine bedeutende Rolle spielte. Gerichte berücksichtigen oft den bedingten Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen – ein Aspekt, der im Fall des Reutlinger Mannes eventuell auch eine Rolle spielen könnte, falls es zu weiteren rechtlichen Schritten kommt.
Der 27-Jährige muss nun mit entsprechenden Anzeigen rechnen, die aus seinem aggressiven Verhalten gegenüber den Polizisten resultieren. Der Vorfall verdeutlicht die Herausforderungen, die Beamte im Umgang mit stark alkoholisierten Personen haben, und wirft gleichzeitig Fragen zur rechtlichen Beurteilung solcher Sachverhalte in Deutschland auf.