Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich auf der B312 bei Pfullingen im Kreis Reutlingen. Ein 28-jähriger Mann verursachte den Zusammenstoß, während er betrunken fuhr. Der Fahrer hatte keine gültige Fahrerlaubnis und überholte ein Fahrzeug auf der rechten Seite, was in der Folge zu einem dramatischen Vorfall führte. Beide Fahrzeuge kamen in Kontakt, was dazu führte, dass das überholte Auto schleuderte und der 28-Jährige anschließend seine Kontrolle über das eigene Fahrzeug verlor.
Nach dem ersten Kontakt prallte sein Auto gegen ein Betonfundament und einen Baum, bevor es zurück auf die Straße geschleudert wurde. Die beiden Mitfahrer des 28-Jährigen zogen sich dabei schwere Verletzungen zu, während der Fahrer selbst nur leicht verletzt wurde. Nach dem Zusammenstoß floh der Mann zu Fuß, konnte jedoch später von der Polizei gefasst werden. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen erschreckenden Wert von über zwei Promille.
Unklare Besitzverhältnisse
Besonders brisant ist die Tatsache, dass der 28-Jährige nicht der Eigentümer des Fahrzeugs war. Der Fahrzeugbesitzer war sich offenbar nicht bewusst, dass sein Auto genutzt wurde. Die Identität und die Beziehung zwischen dem Fahrer und dem Fahrzeugbesitzer bleiben bislang unklar. Glücklicherweise blieb die 29-jährige Fahrerin des überholten Autos unverletzt. Der Gesamtschaden des Unfalls wird auf etwa 40.000 Euro geschätzt. An der Unfallstelle war die Bundesstraße für mehrere Stunden komplett gesperrt.
Sicherheitsrisiko Alkohol am Steuer
Alkoholkonsum ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr. In Österreich beispielweise ereignen sich jährlich tausende Verkehrsunfälle, von denen 7,5 % alkoholbedingt sind. Im vergangenen Jahr starben 26 Menschen und 3.303 erlitten Verletzungen aufgrund von alkoholbedingten Unfällen. Die gesetzlichen Vorgaben fordern einen Alkoholgehalt von weniger als 0,5 Promille im Blut für Fahrende. Für Fahrer mit einem Probeführerschein sowie für Lkw- und Busfahrer gilt eine noch strengere Grenze von 0,1 Promille.
Bei einer Verkehrskontrolle mit einem Alkoholgehalt von unter 0,79 Promille drohen Verwaltungsstrafen und Vormerkungen. Ab 0,8 Promille werden die Führerscheine entzogen, und die Betroffenen müssen an Verkehrscoachings teilnehmen. Es ist zudem zu beachten, dass die Haftpflichtversicherung bis zu 11.000 Euro von einem alkoholisierten Unfallverursacher zurückverlangen kann.
Diese tragischen Ereignisse unterstreichen die Dringlichkeit, die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss stärker ins Bewusstsein zu rücken und durch Aufklärung sowie schärfere Kontrollen gegen solche Vorfälle vorzugehen. [Stuttgarter Nachrichten] berichtet über diesen schockierenden Vorfall, der wieder einmal verdeutlicht, wie schnell Alkohol am Steuer zu schweren Unfällen führen kann.
Zusätzliche Informationen zu alkoholbedingten Verkehrsunfällen finden Sie bei Destatis.