Am 7. März 2025 entdeckten Zöllner an der Raststätte Zweidorfer Holz Nord entlang der Autobahn 2 nahe Braunschweig neun geschmuggelte Hundewelpen. Die Tiere, die zu den Maltesermischlingen zählen, wurden in Transportboxen dicht gedrängt und schätzungsweise nicht älter als acht Wochen transportiert. Die Hunde waren auf dem Weg von Moldau in die Niederlande, jedoch fehlten für die Einfuhr in die EU die erforderlichen Papiere, wie zoll.de berichtet.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Welpen nicht mittels Transponder gekennzeichnet und nicht gegen Tollwut geimpft waren. Zudem lagen keine amtlichen Gesundheitsbescheinigungen vor. Der Fahrer, ein 30-jähriger Mann, konnte keine Verzollungspapiere vorweisen und behauptete, die letzte Versorgung der Hunde hätte vor vier Stunden stattgefunden. Diese Aussage wurde jedoch von der amtlichen Tierärztin angezweifelt, da die Hunde zu diesem Zeitpunkt bereits dehydriert waren.
Ermittlungen eingeleitet
Der Fahrer wurde sofort zur Kasse gebeten und musste mehr als 1.700 Euro Einfuhrabgaben bezahlen. Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die endgültige Höhe der Strafe wird nach den laufenden Ermittlungen durch die Strafsachen- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Braunschweig festgelegt, wie zvw.de berichtet.
Der Fahrer gab an, die Welpen seien für seine Tochter bestimmt. Der Verdacht auf einen gewerblichen Tiertransport besteht jedoch, da für solche Transporte spezielle tiertransportrechtliche Befähigungsnachweise und Fahrzeugzulassungen erforderlich sind. Aktuell werden die Tiere tierärztlich behandelt und befinden sich in einem schlechten Gesundheitszustand, unter anderem wurden Wurmbefälle festgestellt.
Schutz der Tiere im Fokus
Nach ihrer medizinischen Versorgung und einer Quarantänezeit sollen die Hunde, die voraussichtlich erst nach Erreichen eines Alters von mindestens zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden können, durch das Tierheim Braunschweig vermittelt werden. Der Landkreis Peine hat angekündigt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen tierseuchen- und tierschutzrechtliche Bestimmungen einzuleiten. Es ist beschlossen, dass der Fahrer die Tiere nicht zurückerhält, da ihm die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Haltung und Pflege abgesprochen werden.