Ein 32-jähriger abgelehnter Asylbewerber aus Gambia wurde vom Landgericht Ravensburg wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt. Der Richter ordnete zusätzlich die Sicherungsverwahrung an. Diese Entscheidung fiel im Kontext eines brutalen Vorfalls, der im August 2024 stattfand und an einer belebten Kreuzung vor einem Supermarkt in Ravensburg zu Tage trat.
Der Angeklagte erstach einen 25-jährigen Asylbewerber aus Somalia, nachdem er zunächst versucht hatte, das Opfer mit einer leeren Weinflasche zu schlagen. Insgesamt stach er sieben Mal mit einem Messer auf den Mann ein. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Tat als „öffentliche Hinrichtung“ und verwies auf die Beobachtungen von Zeugen, die den Vorfall mit einem „Horrorfilm“ verglichen. Gegen Ende der Verhandlung gestand der Angeklagte, er habe seinen Mitbewohner töten wollen, zeigte dabei jedoch keine Reue.
Hintergründe der Tat
Die Konflikte zwischen Angeklagtem und Opfer hatten sich bereits vor der tödlichen Auseinandersetzung angehäuft. Beide lebten in derselben Flüchtlingsunterkunft und hatten am Tag vor dem Vorfall einen Streit. Laut dem Angeklagten sei es zu dieser Eskalation gekommen, weil das Opfer ihn zuvor bestohlen und mit einem Messer bedroht habe. Diese Behauptung wurde jedoch nicht als ausreichend erachtet, um von Notwehr auszugehen, was in der Urteilsfindung eine entscheidende Rolle spielte.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert, erkannte jedoch, dass die Mordmerkmale wie Heimtücke und niedrige Beweggründe in diesem Fall nicht erfüllt waren. Das Gericht stellte zudem fest, dass das Opfer nicht arglos gehandelt habe. Der mutmaßliche Täter war vor rund 14 Jahren aus Gambia nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er lebte allerdings in Deutschland in Duldung und war vor der Tat erst seit einem Jahr wieder auf freiem Fuß, nachdem er eine fünfjährige Haftstrafe wegen versuchter Tötung verbüßt hatte.
Der rechtliche Prozess
Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten kündigte an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen. Der Richter bezeichnete den Angeklagten als gefährlich für die Allgemeinheit. Diese Einschätzung spiegelt die schwere der Tat wider und zeigt die Bedenken der Justiz bezüglich möglicher zukünftiger Gefahren für die Gesellschaft.
Insgesamt zeigt dieser Fall die Komplexität von Konflikten im Kontext von Migration und die Herausforderungen, vor denen die Gerichte in solchen Delikten stehen. Experten warnen, dass die sozialen Spannungen in Flüchtlingsunterkünften potenziell zu weiteren gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können, was in diesem tragischen Fall leider bestätigt wurde.