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Montag, 13. Januar 2025

Digitale Patientenakte: Rettung in der Not – Das müssen Sie wissen!

Ulm: Intensivmediziner warnen vor Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte - entscheidend für die Notfallversorgung.

Maultaschen-Fäschdival: Gesucht werden die besten Rezeptideen!

GEA und Reutlinger Verlag suchen Rezepte für Metzinger Maultaschen-Fäschdival am 21./22. Juni 2025. Einreichungen bis Juni möglich.

Verkehrschaos in Obersontheim: Zwei Autos kollidieren an Kreuzung!

Unfälle und Kriminalität in Aalen: Berichte über Verkehrsunfälle, Brand und Einbruch in der Region vom 13.01.2025.

Neuer Grundsteuerbescheid 2025: Was Eigentümer jetzt wissen müssen!

Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden ab sofort an die Eigentümer von Grundstücken versandt. Diese Maßnahme ist Teil der Reform, die seit dem 1. Januar 2023 gültig ist und die bestehende Regelung grundlegend überarbeitet hat. Wie die Pforzheimer Zeitung berichtet, unterliegt die neue Grundsteuer einem dreistufigen Verfahren, das von der Ermittlung der Grundsteuerwerte durch die Finanzämter bis hin zur Veröffentlichung der endgültigen Bescheide durch die Gemeinden reicht.

Im ersten Schritt werden die Grundsteuerwerte auf Basis der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ermittelt. Im zweiten Schritt wird mithilfe einer gesetzlichen Messzahl der Grundsteuermessbetrag festgelegt; dies erfolgt unter Berücksichtigung eines reduzierten Satzes für Wohnzwecke, der um 30% geringer ist. Der letzte Schritt in diesem Verfahren ist die Erteilung des Grundsteuerbescheides durch die Gemeinde, die auf Basis des Messbetrags und des Hebesatzes berechnet wird. Bei Rückfragen zu Fälligkeiten oder Hebesätzen können sich Eigentümer direkt an ihre zuständige Stadt oder Gemeinde wenden.

Einsprüche und Anpassungen

In Fällen, in denen bereits Einspruch gegen vorherige Bescheide eingelegt wurde, ist kein zusätzlicher Widerspruch erforderlich. Die Einsprüche zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung ruhen, bis über die entsprechenden Klagen entschieden wurde. In Bezug auf den Bodenrichtwert, der zum 1. Januar 2022 von Gutachterausschüssen festgestellt wurde, haben Eigentümer die Möglichkeit, ein eigenes Gutachten vorzulegen, wenn sie diesen Wert für unangemessen halten.

Für spezifische Fragen zu Grundstücksgrößen oder Eigentumsverhältnissen ist das Finanzamt Pforzheim der richtige Ansprechpartner. Die Kontaktmöglichkeiten umfassen unter anderem die Telefonnummer des Finanzamts: (07231) 1835999, sowie die der Außenstelle Neuenbürg: (07231) 1833999. Alternativ wird empfohlen, schriftliche Anfragen oder das Kontaktformular im Internet zu nutzen.

Wichtige Aspekte der Grundsteuer

Die Grundsteuer stellt eine bedeutende Einnahmequelle für Städte und Gemeinden dar. Jährlich fließen über 15 Milliarden Euro aus der Grundsteuer in die kommunalen Haushalte, die dann für die Finanzierung von Schulen, Kitas, Schwimmbädern, Büchereien und verschiedenen Infrastrukturen verwendet werden. Diese Einnahmen sind essenziell für die Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen.

Die Reform der Grundsteuer wurde nötig, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen, das 2018 entschieden hatte, dass die alte Regelung zur Ungleichbehandlung von Grundstückseigentümern verfassungswidrig war. Das neue System ermöglicht eine Neubewertung aller Grundstücke, die ab dem 1. Januar 2025 Anwendung findet. Für den Fall der Nicht-Einreichung erforderlicher Unterlagen war die Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31. Januar 2023 angesetzt.

Laut Finanztip gibt es auch Regelungen für die Abgabe von Änderungsanzeigen, die bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen müssen. Für die Zukunft werden am 1. Januar 2029 weitere Feststellungen vorgenommen, wobei eine automatisierte Datennutzung vorgesehen ist, um Eigentümer zu entlasten.

Für weitere Informationen zur Grundsteuererklärung und zu spezifischen Regelungen je nach Bundesland stehen virtuelle Assistenten bereit, die Unterstützung anbieten. Die Reform und ihre Implementierung sind ein weiterer Schritt hin zu einer gerechteren und transparenteren Grundbesteuerung in Deutschland, wie auch das Bundesfinanzministerium in seinen Erläuterungen betont.

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