Am 1. März 2025 stellte die Landkreisverwaltung des Ostalbkreises einen bedeutenden Schritt in der Sozialpolitik vor: die Ausgabe der ersten Bezahlkarten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an volljährige geflüchtete Personen, die Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Diese Maßnahme hat zum Ziel, die finanziellen Hilfen für Geflüchtete transparenter und kontrollierbarer zu gestalten. Voraussichtlich bis Ende März sollen rund 450 Karten an Geflüchtete ausgegeben werden, die entweder in Gemeinschaftsunterkünften oder kommunal untergebracht sind. Durch die Einführung dieser Karten wird eine praktikable und moderne Form der Gelderleichterung geschaffen, die eine längstüberfällige Digitalisierung in diesem Bereich darstellt, berichtet die Schwäbische.
Die Bezahlkarte funktioniert als guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung und lässt sich an jedem Geldautomaten verwenden, der Visa akzeptiert. Die Auszahlung der Geldmittel erfolgt durch das Landratsamt via Überweisung, was den Verwaltungsaufwand im Vergleich zu vorherigen Bargeld-, Scheck- oder Gutscheinpraktiken deutlich reduziert. Landrat Joachim Bläse bedankte sich bei den Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung, die den Übergang zu diesem neuen System ermöglichten. Ein wichtiges Merkmal der Karte ist die Möglichkeit, den Barabhebebetrag auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen. Dies soll sicherstellen, dass die Gelder nur für notwendige Ausgaben im Inland verwendet werden und nicht an Schleuserbanden oder für Überweisungen ins Ausland abfließen, ergänzt die secupay.
Integration und Umsetzung des Systems
Die Einführung der Bezahlkarte ist Teil eines größeren Projektes namens SocialCard, das sich der Digitalisierung von Sozialleistungen in Deutschland widmet. Es wird von einer Kooperation mehrerer Unternehmen getragen, darunter secupay, Publ°k, Visa, SAP, Nortal und Giesecke+Devrient. Diese Partnerschaft sorgt dafür, dass die Bezahlkarte nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in 14 Bundesländern eingeführt wird. Dadurch wird die Technologie zur Auszahlung von Sozialleistungen vereinheitlicht und vereinfacht. Der Gesetzgeber hat die Grundlage für diese Innovation mit einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes am 16. Mai 2024 geschaffen, wie die Bundesregierung ausführlich erläutert.
Die SocialCard bietet zudem die Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens und verbessert die Zugänglichkeit zu Waren und Dienstleistungen für Geflüchtete, indem sie an über 1,3 Millionen Akzeptanzstellen in Deutschland eingesetzt werden kann. In der ersten Phase der Einführung können Kommunen ohne zusätzliche Hardware oder Software umgehend mit der Verwendung beginnen. Die genauen Bedingungen und Restriktionen für die Nutzung der Karten werden von den Bundesländern oder einzelnen Kommunen festgelegt.
Ausblick auf die Zukunft
Die Regierung und die beteiligten Institutionen erwarten, dass die Bezahlkarte erhebliche Verbesserungen im Verwaltungsaufwand mit sich bringt und gleichzeitig den betroffenen Geflüchteten eine bessere Kontrolle über ihre finanzielle Unterstützung ermöglicht. Die Karten sollen nicht nur umgehend nutzbar sein, sondern auch langfristig dazu beitragen, das Risiko von Missbrauch zu minimieren und einen transparenten Umgang mit öffentlichen Geldern zu fördern. Mit der Einführung dieses modernen Systems wird ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland gegangen.