Ein 83-Jähriger wird seit Dienstag in Schwäbisch Gmünd vermisst, wie die Remszeitung berichtet. Der Fall ist Teil einer besorgniserregenden Statistik: Im vergangenen Jahr wurden über 2200 Personen beim Polizeipräsidium Aalen als vermisst gemeldet. Vermisste gelten in der Regel als solche, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wobei eine Gefährdung für Leib oder Leben angenommen werden kann.
Die Ursachen für ein Verschwinden können vielfältig sein. Dazu zählen potentielle Straftaten, Hilflosigkeit oder sogar Suizidabsichten. Erwachsene haben grundsätzlich das Recht, ihren Aufenthaltsort ohne Mitteilung an Angehörige oder Freunde zu wählen, solange keine akute Gefahr besteht. Im Gegensatz dazu wird bei Kindern und Jugendlichen von Lebensgefahr ausgegangen, und sie dürfen ihren Aufenthaltsort nicht eigenständig bestimmen. Besonders in der Altersgruppe machen kurzzeitig vermisste Kinder und Jugendliche den Großteil der Fälle aus.
Suchmethoden der Polizei
Die Polizei greift auf verschiedene Suchmethoden zurück. Dazu zählen die Auswertung polizeilicher Erkenntnisse, Gespräche mit Angehörigen, Freunden und Bekannten sowie die Überprüfung von Fahrzeugen und bevorzugten Aufenthaltsorten. Auch die Öffentlichkeitsfahndung spielt eine zentrale Rolle. Hinweise aus der Bevölkerung erweisen sich häufig als äußerst wertvoll.
Ein besonders trauriger Langzeitfall betrifft Michaela R., die seit März 2024 vermisst ist. Die 63-Jährige ohne festen Wohnsitz reiste mit einem Fahrrad und Rucksack durch den Ostalbkreis, hauptsächlich im Raum Aalen und Schwäbisch Gmünd. Ihr Aufenthalt ist nach dem Abbruch ihres regelmäßigen Kontaktes zu einer nahestehenden Person seit Mitte März 2024 unbekannt. Die Polizei bittet um Hinweise, die an das Polizeipräsidium Aalen gerichtet werden können, wie auf der Plattform der Polizei Baden-Württemberg zu lesen ist.
Fälle im Statistikvergleich
Statistisch gesehen ist der Anteil der länger als ein Jahr vermissten Personen in Deutschland relativ gering. Etwa 3 % aller Vermisstenfälle dauern länger als ein Jahr, wie die Daten des Bundeskriminalamts (BKA) zeigen. Dort waren am 1. Januar 2024 rund 9.832 vermisste Personen registriert. Tägliche Fahndungen variieren von 200 bis 300 neuen Fällen, bei denen etwa die gleiche Anzahl klärt. Über 80 % der Fälle lösen sich innerhalb eines Monats.
Ein besonders prägnantes Problem sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Diese sind in den letzten Jahren immer wieder in den Schlagzeilen, da ihr Verschwinden häufig auf das freiwillige Verlassen von Unterkünften zurückzuführen ist. Im Jahr 2023 wurden ungefähr 4.200 UMF als vermisst gemeldet, wobei die Aufklärungsquote insgesamt bei etwa 99,8 % liegt.
Die Polizei hat die Aufgabe, in Fällen von vermissten Personen zu ermitteln. Ist akute Gefahr im Verzug, können groß angelegte Suchmaßnahmen eingeleitet werden. Der Alltag mit beispielsweise rund 16.500 vermissten Kindern jährlich verdeutlicht, wie wichtig präventive Maßnahmen und Aufklärung sind. Auch Oliver, der aufgrund seiner seiner besonderen Situation ins Licht der Öffentlichkeit gerückt ist, ist ein Beispiel für die Herausforderungen, vor denen die Polizei im Bereich Vermisstenfälle steht.