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Donnerstag, 27. Februar 2025

Jugendliche aus Europa diskutieren die Zukunft in Straßburg!

180 Jugendliche aus 24 Ländern debattieren beim Modell Europa-Parlament in Offenburg über aktuelle Herausforderungen Europas.

Fastnacht in Schwenningen: Tradition trifft auf neue Herausforderungen!

Fastnacht 2025 in Villingen-Schwenningen: Tradition, Herausforderungen und kreative Impulse der Narrenzünfte stehen im Fokus.

Skandal um Badeunfall: 39-Jähriger vor Gericht nach schwerer Misshandlung!

In Schwäbisch Gmünd kam es zu einem Badeunfall, der einen drei Monate alten Jungen gefährdete. Der Angeklagte erhielt eine Geldstrafe.

Waldkindergarten Walldürn sucht Verstärkung: Jetzt bewerben!

Am 27. Februar 2025 sucht der DJH Waldkindergarten in Walldürn dringend eine pädagogische Fachkraft (m/w/d). Diese Position kann in Vollzeit (37,5 Stunden) oder Teilzeit (ab 15 Stunden) erfolgen. Die Anstellung ist befristet, allerdings gibt es die Möglichkeit auf eine Festanstellung.

Zusätzlich wird eine Vertretungskraft (m/w/d) für einen unbefristeten Minijob oder als Übungsleiter/-in gesucht. Die Hauptaufgabe umfasst die Betreuung von 20 Kindern im Waldkindergarten mit einem Focus auf Naturraumpädagogik. Eine Bezahlung erfolgt gemäß dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, was den Mitarbeitenden ein sicheres Einkommensniveau verspricht. Im Rahmen der Anstellung wird auch ein Übernachtungspass für Jugendherbergen in Baden-Württemberg angeboten. Bewerbungen können an die E-Mail-Adresse buntspechte@jugendherberge.de gesendet werden.

Tarifliche Rahmenbedingungen

Für Beschäftigte im Bereich der Betreuung, Sozial- und Erziehungsdienste gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD SuE). Dieser umfasst Entgeltgruppen von 2 bis 15, wobei jede Gruppe bis zu sechs Stufen hat, mit Ausnahme von Gruppe 1, die nur fünf Stufen aufweist. Einige Entgeltgruppen, wie die 5, 6 und 10, wurden jedoch gestrichen.

Die Entgelttabelle für 2024 sieht beispielsweise eine Erhöhung um 200 Euro und 5,5 % vor, während es für 2023 keine Erhöhung gab. Ab 2024 erfolgt eine Entgeltsteigerung von 1,8 %. Neue monatliche Zulagen sind ebenfalls vorgesehen: 130 Euro für die Entgeltgruppen S 2 bis S 11 und 180 Euro für die Gruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 bis S 15.

Überblick über den Sozial- und Erziehungsdienst

Die neue Entgeltordnung, die am 1. November 2009 in Kraft trat, hat die alte Entgelttabelle abgelöst und soll eine gerechtere Bezahlung gewährleisten. Besondere Umstände wie die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen dürfen dabei nicht automatisch zu Herabstufungen führen, was zuvor oft praktiziert wurde. Die Eingruppierung erfolgt nach den Tätigkeitsmerkmalen, wobei unterschiedliche Kriterien für die Einstufung in die jeweiligen Entgeltgruppen entscheidend sind.

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