Am 17. April 2025 wurde einem 24-jährigen Mann, der einen jüdischen Studenten brutal angegriffen hatte, eine Haftstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung auferlegt. Der Vorfall ereignete sich am 2. Februar 2024 in einer Bar in Berlin-Mitte, als der Angeklagte zufällig auf den Studenten Lahav Shapira traf. Kurz nach ihrem Zusammentreffen folgte der Angeklagte Shapira, nachdem dieser das Lokal verließ, und es kam zu einem gewalttätigen Streit.
Der Angeklagte, dessen Eltern aus dem Libanon stammen und der in Berlin geboren wurde, gestand vor Gericht seine Gewalttat. Er bat um Vergebung, wies jedoch den Vorwurf des Antisemitismus entschieden zurück. Vielmehr betonte er, dass es ihm lediglich um das Miteinander unter Kommilitonen gegangen sei. Nach Aussage des Angeklagten spielte auch seine Kampfsporterfahrung eine Rolle, da er angab, die Tragweite seiner Taten unterschätzt zu haben.
Der Ablauf der Attacke
Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass der Angeklagte Shapira vorwarf, in einer WhatsApp-Gruppe der Freien Universität aktiv zu sein und Plakate abgerissen zu haben. Diese Vorwürfe führten zu einem heftigen Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte Shapira mit der Faust niederschlug, bevor er ihm ins Gesicht trat, während Shapira blutend am Boden lag. Ein Zeuge beschrieb die Attacke als so brutal, dass es wirkte, als wolle der Angeklagte „ihn vernichten“.
Shapira erlitt schwerwiegende Verletzungen, darunter eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Aufgrund seiner Verletzungen war er gezwungen, mehrfach operiert zu werden. Das Gericht stellte fest, dass die Gewalttat potenziell tödliche Folgen hatte und sprach von „abstrakter Lebensgefahr“. Dieses Urteil war auch im Rahmen einer allgemeinen Präventionsstrategie zu verstehen, wie der Vorsitzende Richter Sahin Sezer betonte.
Urteil und Reaktionen
Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldauflage angestrebt. Das Gericht jedoch sah die Umstände der Tat und die Kampfsporterfahrung des Angeklagten als strafschärfend an. Das Urteil wurde von Felix Klein, dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, als „gut und gerecht“ bezeichnet.
Theoretisch ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte vor dem Gericht lediglich die Taten zugab, die bereits bekannt waren, und seine Entschuldigung als „einigermaßen ehrlich“ bewertet wurde. Wie der Richter feststellte, erschien das Geständnis nicht „von Schuld und Reue getragen“, wodurch Fragen zur wahren Motivation des Angeklagten aufblieben.
Der Vorfall stellt erneut einen erschreckenden Ausdruck von Gewalt und Antisemitismus dar, das die öffentliche Debatte über die Sicherheit jüdischer Bürger in Deutschland und die Notwendigkeit von präventiven Maßnahmen neu entfacht. Dieser Fall verdeutlicht auch die Herausforderungen, die bei der Bekämpfung von Antisemitismus und Gewalt gegen Minderheiten bestehen.