In Deutschland nehmen Wildunfälle mit erheblichen Fahrzeugschäden zu. Der häufige Zusammenstoß zwischen Fahrzeugen und Wildtieren wie Rehen führt nicht nur zu emotionalen Belastungen, sondern auch zu komplexen rechtlichen Fragen bezüglich der Versicherungsansprüche. Die Beweislast liegt oft bei den Autofahrern, was in einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Rheine (Az.: 14 C 134/22) eindrucksvoll verdeutlicht wurde. Wie ka-news.de berichtet, musste ein Kläger nachweisen, dass sein Fahrzeug einen Wildunfall erlitten hatte, nachdem es zu einem Zusammenstoß mit einem Reh gekommen sein soll.
Der Kläger beanspruchte einen Kostenvoranschlag von rund 5.000 Euro zur Reparatur seiner stark beschädigten linken Fahrzeugseite. Die Situation eskalierte, als die Versicherung die Schadenszahlung verweigerte. Ihr Argument basierte darauf, dass die Beschädigungen, einschließlich langer Kratzer, nicht zu einem Aufprall mit einem Reh passten. Ein hinzugezogener Sachverständiger bestätigte die Zweifelsfälle und stellte fest, dass die Kratzer auf einen bereits bestehenden Vorschaden hindeuteten. Da der Kläger keine Beweise für eine Verschlimmerung des Vorschadens durch den Wildunfall vorlegen konnte, wurde seine Klage abgewiesen. Die Richter werteten die unterlassene Angabe des Vorschadens als „treuwidrig“.
Wichtigkeit der Beweissicherung
Dieser Fall unterstreicht die Verantwortung der Fahrzeughalter, im Schadenfall ausreichend Beweismittel zu sammeln. Wie anwalt.de hervorhebt, sollten Autofahrer nach einem Wildunfall unbedingt fotografische Beweise am Unfallort dokumentieren, dazu zählen Bilder des Schadens, von eventuell totgefahrenen Tieren oder Bremsspuren. Auch eine polizeiliche Unfallaufnahme ist entscheidend, um den Unfall korrekt zu dokumentieren. Im Umkehrschluss reicht es nicht aus, lediglich ein totes Wildtier am Unfallort zu finden; das allein genügt nicht, um Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Das Amtsgericht München bestätigte dies in einem Urteil vom 22.08.2024 (Az. 123 C 13553/23), in dem eine Schadensregulierung von 3.000 Euro abgelehnt wurde, da der Fahrzeughalter keine ausreichenden Beweise vorlegen konnte. Ein weiterer Fall zeigt, dass Fahrzeughalter in der Nachweispflicht stehen, um erfolgreich Ansprüche geltend zu machen. Dies geschieht häufig mit dem wirtschaftlichen Totalschaden, der als Folge eines Wildunfalls auftreten kann.
Vorschriften und Verhaltensrichtlinien
Nach einem Wildunfall ist das Verhalten des Autofahrers ebenfalls von großer Bedeutung. In den meisten Bundesländern besteht die Pflicht, eine Wildunfallmeldung zu erstatten, außer in Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. anwalt-suchservice.de nennt wichtige Schritte, die Autofahrer befolgen sollten: Anhalten, Unfallstelle sichern, sowie Polizei und Jagdpächter verständigen. Diese Vorschriften sind nicht nur wichtig für die rechtlichen Ansprüche, sondern auch aus Tierschutzgründen.
Die Teilkaskoversicherung deckt häufig Wildunfälle ab, während eine Vollkaskoversicherung in der Beweispflicht ist, um eine Schadensdeckung abzulehnen. Resultierend aus jüngsten Statistiken waren im Jahr 2023 etwa 282.000 Wildunfälle in Deutschland zu verzeichnen, die Gesamtschäden beliefen sich auf rund eine Milliarde Euro. Die häufigsten Unfallgefahren bestehen zwischen April bis Mai sowie von Oktober bis Dezember, insbesondere durch Wildschweine und Hirsche.
Insgesamt zeigt der Fall vor dem Amtsgericht Rheine die bedeutende Beweislast für Autofahrer auf. Das bewusste und sorgsame Handeln nach einem Wildunfall kann entscheidend sein für die spätere Regulierung durch Versicherungen.