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Montag, 17. März 2025

Stuttgart im Filmrausch: 33 Blockbuster und Kinderfilme warten!

Erleben Sie die Kino-Highlights am 17.03.2025 in Esslingen mit 33 Filmen, darunter spannende Abenteuer und charmante Komödien.

Seniorin überschlägt sich auf B16: Unfallhergang weiter unklar!

Am 12. März 2025 verunglückte eine 84-jährige Autofahrerin aus Neuburg-Schrobenhausen an der B16-Auffahrt, dass sie leicht verletzt ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

Schokoladengenuss aus der Region: Mindelheimer Pralinen für den guten Zweck

Ab 17. März 2025 sind Unterallgäu-Pralinen mit regionalen Zutaten in Mindelheim erhältlich. Der Erlös unterstützt Menschen in Not.

Feiern in Karlsruhe: So schützen Sie die Natur bei Ihrem Event!

In Karlsruhe stehen Veranstaltungen in der freien Landschaft unter einem klaren Fokus: der Schutz der Natur und der Tierwelt. Wenn in der Region Feiern oder andere Outdoor-Events geplant werden, sind bestimmte Aspekte von großer Bedeutung. Besonders die Frage, ob ein Schutzgebiet betroffen ist, spielt eine zentrale Rolle. Dies ist notwendig, um die naturschutzrechtlichen Störungen von wildlebenden Arten zu minimieren, wie meinka.de berichtet.

Der Zeitraum zwischen Anfang April und Ende Juli gilt als besonders sensibel, da in dieser Zeit die Brut-, Balz- und Aufzuchtzeiten vieler Tierarten stattfinden. Deswegen sollten auch die frühen Abendstunden, die Nacht und die Morgenstunden bei der Planung von Veranstaltungen in der Natur besonders berücksichtigt werden.

Genehmigungen und Planung

Eine frühzeitige Planung der Veranstaltung ist unerlässlich. Für Feiern in Landschaftsschutzgebieten benötigen die Veranstalter eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde, während für Naturschutzgebiete das Regierungspräsidium zuständig ist. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Erteilung einer Genehmigung. Daher sind Flächen außerhalb der Schutzgebiete in der Regel besser für solche Festlichkeiten geeignet.

Beratung zu naturschutzfachlichen Fragen können Interessierte bei den zuständigen Behörden einholen. Der Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe steht beratend zur Seite. Kontaktmöglichkeiten sind per Telefon unter 0721/133-3101 oder via E-Mail an umwelt-arbeitsschutz(at)karlsruhe.de gegeben.

Vielfalt der Rheinniederung

Die Rheinniederung, die sich im westlichen Teil Karlsruhes entlang des Rheins erstreckt, bietet eine reiche Flora und Fauna. Auwälder, Röhrichte und Feuchtwiesen prägen diese Region. Gerade die Auwälder, die in den Überschwemmungsgebieten der Flüsse zu finden sind, haben einen nährstoffreichen Boden und unterstützen eine Vielfalt an Tierarten wie Mittelspecht, Schwarzmilan und Eisvogel, wie karlsruhe.de darstellt.

Diese Landschaft ist nicht nur ökologisch wertvoll, sondern auch abwechslungsreich: Sie beinhaltet Kiefernwälder, Halbtrockenrasen und viele Wasserflächen wie Baggerseen und Tümpel. Die Vegetation ist organisiert nach der Dauer der Überschwemmungen und bietet Lebensraum für verschiedene Arten.

Rechtlicher Rahmen und Schutzmaßnahmen

Die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Tierarten haben eine lange Geschichte, die bis in die 1970er Jahre zurückreicht. Der erste Schritt der europäischen Umweltpolitik, die Richtlinie 79/409/EWG, trat am 2. April 1979 in Kraft. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz wildlebender Vogelarten, insbesondere Zugvögel und deren Lebensräume, wie bfn.de ausführlich beschreibt.

Übereinstimmend mit den Vorgaben dieser Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, besondere Schutzgebiete für die in Anhang I aufgeführten Vogelarten zu schaffen und diese regelmäßig zu evaluieren. Dies umfasst umfassende Maßnahmen zum Erhalt der Lebensräume, die Pflege dieser Gebiete sowie die regelmäßige Berichterstattung über die Erfolge und Herausforderungen im Arten- und Naturschutz.

In Karlsruhe und der weiteren Umgebung ist es daher von großer Bedeutung, die Balance zwischen der Nutzung der Natur für Freizeitaktivitäten und dem notwendigen Schutz der dieser Lebensräume zu wahren.

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