Bei einem spannenden Fußballspiel zwischen dem TSV Untersteinbach und der Spielgemeinschaft Bieringen/Berlichingen/Jagsthausen kam es am Sonntag im Hohenlohekreis zu heftigen Ausschreitungen. Das Spiel, das in der Nachspielzeit an Intensität gewann, endete mit einem umstrittenen Elfmeter für den TSV Untersteinbach. Diese Entscheidung des Schiedsrichters führte zu Tumulten und einer wütenden Reaktion seitens der Zuschauer.
Nach Berichten von SWR rannten 15 Zuschauer auf das Spielfeld und beleidigten den Schiedsrichter laut Polizei. Während dieser Auseinandersetzung wurde ein 36-Jähriger leicht verletzt, nachdem ein 53-jähriger Zuschauer ihm ins Gesicht schlug. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Körperverletzung aufgenommen, und der Fußball-Verband wurde noch nicht über die Vorkommnisse informiert, soll aber zeitnah in Kenntnis gesetzt werden.
Rechte bei Sportverletzungen
Sport, obwohl er Teamgeist und Gesundheit fördert, birgt immer das Risiko von Verletzungen. Wie anwalt.de berichtet, gilt es bei Körperverletzungen im Sport, insbesondere im Fußball, rechtliche Konsequenzen zu beachten. Schadensersatzansprüche resultieren aus § 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Anspruch geltend zu machen, wie die Verletzung eines geschützten Rechtsguts, also in der Regel der Gesundheit.
Ein typisches Beispiel sind Foulspiele, bei denen die Handlung des Schädigers nachgewiesen werden muss. Die Haftung für Verletzungen unter Mitspielern im Sport ist häufig eingeschränkt, es sei denn, es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Bei einer einfachen fahrlässigen Handlung besteht in der Regel keine Haftung. Als Schadensersatz können Heilbehandlungskosten, Verdienstausfälle und weitere Kosten geltend gemacht werden.
Rechtliche Konsequenzen und Urteile
In Bezug auf Verletzungen im Fußball hat das Oberlandesgericht Hamm kürzlich Beispielejudikate bestätigt, die verdeutlichen, dass Verletzungen oft als Teil des spieltypischen Risikos angesehen werden. Wie im Fall einer Klägerin, die eine dislozierte Unterschenkelschaftfraktur nach einem Zusammenstoß erlitt, wurde klargestellt, dass der Nachweis einer grobe fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung nicht gegeben war. Der Schiedsrichter hatte keine Schädigungsabsicht wahrgenommen, und die Richter stellten kein regelwidriges Verhalten fest, was in ra-kotz.de näher erläutert wird.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Rechtslage bei Verletzungen im Sport komplex ist. Rechtliche Ansprüche sollten immer sorgfältig geprüft werden, um die eigenen Rechte im Falle von Körperverletzungen beim Sport durchzusetzen. Die Geschehnisse in Untersteinbach heben die Notwendigkeit hervor, die Verantwortung sowohl auf Seiten der Spieler als auch der Zuschauer zu verstehen und einzuhalten.