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Mittwoch, 15. Januar 2025

Glatteis-Chaos in Baden-Württemberg: Hunderte Unfälle und Verletzte!

Glatteis sorgt für Chaos in Göppingen am 15. Januar 2025: Hunderte Unfälle, Polizei stark gefordert, Verletzte und Verkehrsbehinderungen.

Glatteis-Chaos in Baden-Württemberg: Über 200 Unfälle gemeldet!

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Glatteis-Chaos in Baden-Württemberg: Über 650 Unfälle am Morgen!

Nach Glätteunfällen in Baden-Württemberg am 15.01.2025 warnen Behörden vor gefährlichen Straßenbedingungen und empfehlen Vorsicht.

Countdown zur Bundestagswahl: So reichen Sie Ihre Vorschläge ein!

Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird, laufen auf Hochtouren. Am 30. Dezember 2024 gab Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die offizielle Auflösung des Bundestages und den Wahltermin bekannt. Im Fokus steht der Wahlkreis 283, der die Region Emmendingen-Lahr umfasst.

Der Wahlkreis 283 beinhaltet 41 Kommunen, darunter 24 Städte und Gemeinden aus dem Landkreis Emmendingen sowie 17 Kommunen aus der südlichen Ortenau und dem Kinzigtal. Zu diesen Gemeinden zählen unter anderem Ettenheim, Fischerbach, Haslach und Lahr. Einige Parteien haben bereits ihre Bewerber nominiert, während Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, für ihre Wahlvorschläge keine Unterstützungsunterschriften benötigen.

Regelungen für Wahlvorschläge

Für andere Parteien ist es jedoch erforderlich, mindestens 200 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis zu sammeln. Zudem darf jede Person nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind im Landratsamt Emmendingen erhältlich. Die genauen Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge und Unterschriften werden noch vom Bundeswahlleiter bekannt gegeben. Es wird empfohlen, die Vorschläge und Unterschriften frühzeitig einzureichen, um eventuelle Mängel zu beheben. Bei Fragen ist die Wahlzentrale im Landratsamt Emmendingen per E-Mail unter wahlen@landkreis-emmendingen.de erreichbar.

Wie bundeswahlleiterin.de berichtete, müssen nicht etablierte Parteien und Einzelbewerber ebenfalls mindestens 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises für ihre Kreiswahlvorschläge einholen. Bei Landeslisten nicht etablierter Parteien sind sogar bis zu 2.000 Unterschriften erforderlich, abhängig von der Anzahl der Wahlberechtigten des jeweiligen Bundeslandes. Für die Bundestagswahl 2025 gelten folgende Zahlen von Unterstützungsunterschriften:

  • Kreiswahlvorschläge: 200 Unterschriften
  • Landeslisten in den einzelnen Ländern: Baden-Württemberg: 2.000, Bayern: 2.000, Berlin: 2.000, Brandenburg: 2.000, Bremen: 460, Hamburg: 1.299, Hessen: 2.000, Mecklenburg-Vorpommern: 1.315, Niedersachsen: 2.000, Nordrhein-Westfalen: 2.000, Rheinland-Pfalz: 2.000, Saarland: 756, Sachsen: 2.000, Sachsen-Anhalt: 1.790, Schleswig-Holstein: 2.000, Thüringen: 1.708.

Die Unterschriften müssen handschriftlich auf Formblättern erteilt werden, die bei den zuständigen Wahlleitungen erhältlich sind. Es ist zu beachten, dass Unterstützungsunterschriften erst nach der Aufstellung des Wahlvorschlags gesammelt werden dürfen, da vorher geleistete Unterschriften ungültig sind. Ausnahmen von diesen Anforderungen gelten für Parteien nationaler Minderheiten.

Die Informationen stammen aus bo.de und bundeswahlleiterin.de.

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