Die Stadt Kehl hat einen wichtigen Schritt zur Sicherheit in der Hundehaltung unternommen, indem sie die Halterin zweier als gefährlich eingestufter Hunde identifizierte. Diese Entscheidung folgte zahlreichen Vorfällen, bei denen die Hunde andere Vierbeiner angegriffen hatten und sie im Garten der zwei Ufer frei herumlaufen konnten. Trotz wiederholter Einsätze des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), die regelmäßig vor Ort waren, konnte die Halterin zunächst nicht angetroffen werden. Die betroffenen Hundebesitzer waren über die Identität der Halterin im Unklaren.
Um zukünftige Vorfälle zu vermeiden, wurden die Hunde nun offiziell als gefährlich klassifiziert. Ab sofort müssen die Tiere bei Ausführungen an der Leine geführt und mit einem Maulkorb gesichert werden. Der KOD kündigte zudem an, den Garten der zwei Ufer weiterhin intensiver zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Vorschriften zur Hundehaltung
Laut Paragraph 4 der Polizeiverordnung für gefährliche Hunde ist es die Pflicht des Halters, den Hund so zu führen, dass keine Gefahr für andere besteht und ein Entweichen des Tieres unmöglich ist. Besondere Auflagen gelten auch für das Überlassen des Hundes außerhalb des eingezäunten Grundstücks. Hunde dürfen nur vertrauenswürdigen Personen anvertraut werden, worauf eine strikte Leinenpflicht und der Maulkorbzwang bestehen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann der Hund beschlagnahmt werden.
Die Halterin wird zudem mit einem Bußgeld rechnen müssen. Dies ist ein Teil eines umfassenderen rechtlichen Rahmens in Deutschland, der je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen zur Hundehalterpflicht beinhaltet. In vielen Regionen gelten Leinen- und Maulkorbpflichten für als gefährlich eingestufte Rassen wie Pitbull-Terrier oder American-Staffordshire-Terrier.
Rechtliche Grundlagen und Unterschiede
Die Regelungen zur Haltung von Hunden sind in Deutschland durch ein föderales System geprägt. So variieren die Vorschriften zur Hundehaltung erheblich von Bundesland zu Bundesland, wobei auch innerhalb einzelner Gemeinden unterschiedliche Regelungen existieren. Diese Unterschiede betreffen auch die Klassifikation von hundespezifischen Verhaltensweisen und Rassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden können. Beispielhaft gilt ein Schäferhundmischling in Rheinland-Pfalz als gefährlich, nachdem er zwei Personen gebissen hatte.
Zusätzlich gibt es bundesweite Gesetze, die die Rechte und Pflichten von Hundehaltern regeln. Hierzu zählen der Tierschutz als Staatsziel, die Tierschutz-Hundeverordnung, das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz sowie die Tierhalterhaftpflicht, die für Schadensersatzforderungen durch Hundehalter verantwortlich ist. Die Regelungen sind auch durch EU-Recht beeinflusst, das zum Beispiel eine Impfpflicht gegen Tollwut beinhaltet.
Das Thema der Hundehaftpflichtversicherung ist ebenfalls vielfältig reguliert. In Hamburg, Niedersachsen und mehreren anderen Bundesländern besteht eine Pflicht zur Hundehaftpflicht, während in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern solche Verpflichtungen nicht existieren. Dennoch wird empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen, um für mögliche Schäden gerüstet zu sein.
Die Maßnahme der Stadt Kehl ist ein klares Zeichen dafür, dass die Sicherheit der Bürger und Tiere im Vordergrund steht. Die strengen Auflagen sollen dazu beitragen, dass solche Vorfälle in Zukunft verhindert werden.