In Deutschland stehen Haushalte, die auf Bürgergeld angewiesen sind, vor zunehmend höheren Kosten für Unterkunft und Heizung. Eine aktuelle Analyse zeigt, dass im Durchschnitt des vergangenen Jahres etwa 339.000 Bedarfsgemeinschaften von einer größeren finanziellen Belastung betroffen waren. Im Vergleich zum Vorjahr, als 320.000 Bürgergeld-Haushalte in ähnlicher Lage waren, ist dieser Anstieg deutlich zu erkennen. Die Differenz zwischen den tatsächlich anfallenden und den anerkannten Kosten beträgt im Durchschnitt fast 118 Euro pro Monat. Dies betrifft 11,6 Prozent der insgesamt 2,9 Millionen Haushalte mit Bürgergeld, die somit finanziell draufzahlen müssen, wie der Schwarzwälder Bote berichtet.
Die Linke-Abgeordnete Caren Lay betont, dass die realen Wohn- und Energiekosten dringend übernommen werden müssen. Der Druck auf geringverdienende Haushalte steigt, besonders in städtischen Gebieten, wo oft bezahlbare Mietwohnungen fehlen. Laut dem Sozialgesetzbuch sind die Bedarfe für Unterkunft und Heizung an die tatsächlichen Aufwendungen gekoppelt, sofern diese als „angemessen“ gelten. In vielen Fällen jedoch sind die akzeptierten Kosten des Jobcenters niedriger als die realen Ausgaben, was zu einer spürbaren finanziellen Lücke führt.
Angemessenheitsgrenzen und Wohnkosten
Die Jobcenter übernehmen die Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger in angemessener Höhe. Diese Angemessenheitsgrenzen variieren jedoch je nach Gemeinde. In den 15 größten deutschen Städten liegen die Mieten für 2025 für Alleinstehende beispielsweise zwischen 346 Euro in Leipzig und 890 Euro in München. Für eine Familie mit zwei Personen reicht die Spanne von 450 Euro in Leipzig bis 1.092 Euro in München. Die unterschiedlichen Richtwerte sind von zentraler Bedeutung, um die finanzielle Belastung für Bürgergeld-Empfänger im Rahmen zu halten. Informationen dazu liefert die Plattform buergergeld.org.
- Mieten in 15 größten Städten (1 Person):
- Berlin: 449 €
- Dresden: 451 €
- Düsseldorf: 546 €
- Frankfurt: 786 €
- Hamburg: 573 €
- Hannover: 499 €
- Köln: 677 €
- Leipzig: 346 €
- München: 890 €
Die Wohnungsgröße ist ebenfalls entscheidend, wenngleich die Mietpreise eine wichtigere Rolle spielen. Für einen Ein-Personen-Haushalt werden 45 bis 50 m² als angemessen angesehen, während für Familien mit fünf Personen beispielsweise 95 bis 110 m² angesetzt werden. Heizkosten werden dabei separat betrachtet und unterliegen eigenen Angemessenheitsgrenzen.
Politische Pläne und Ausblick
Die politischen Entscheidungsträger scheinen sich der Problematik bewusst zu sein. Union und SPD planen, das Bürgergeld in eine „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umzuwandeln. Ein zentraler Aspekt dieser Reformen wird die stärkere Fokussierung auf die Vermittlung in Arbeit sein. Das bedeutet, dass Mitwirkungspflichten und Sanktionen in Zukunft verschärft werden könnten.
Die anhaltenden hohen Kosten und die Anpassung der Bürgergeld-Regelungen werfen Fragen auf. Viele Geringverdienende sehen sich gezwungen, alternative Wohnungsmöglichkeiten zu suchen oder müssen sogar die bestehenden Rücklagen anzapfen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum in städtischen Zentren bleibt ein drängendes Thema, das sowohl politisch als auch gesellschaftlich dringend adressiert werden muss.