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Montag, 13. Januar 2025

Schockierender Unfall in Nersingen: Drei Fußgänger schwer verletzt!

Verkehrsunfall in Nersingen bei Neu-Ulm: Drei Fußgänger schwer verletzt, Fahrer unversehrt. Rettungskräfte vor Ort.

Freundschaften reaktivieren: So gelingt die Wiederbegegnung!

Entdecken Sie, wie alte Freundschaften wiederbelebt werden können. Expertenrat zu Kontaktaufnahme und den Vorteilen enger Bindungen.

Porsche 930 Turbo Cabrio aus Industriepark gestohlen – Zeugen gesucht!

Unbekannte Diebe entwendeten am 12.01.2025 in Roth ein rotes Porsche Cabrio. Hinweise erbeten!

Blitzer in Titisee-Neustadt: Tempokontrollen für rücksichtsloses Fahren!

Am 1. Januar 2025 ist in Titisee-Neustadt ein mobiler Blitzer auf der B 317/B 500, PLZ 79822, in Betrieb. Die Geschwindigkeitsbegrenzung an dieser Stelle liegt bei 40 km/h. Autofahrer sind aufgefordert, diese Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten, da Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur häufige Verkehrsverstöße darstellen, sondern auch die Hauptursache für Unfälle sind.

Die mobile Radarkontrolle wurde am 1. Januar 2025 um 15:06 Uhr gemeldet. Bei Verstößen gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung können hohe Bußgelder verhängt werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die entsprechenden Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es ist zudem zu beachten, dass bei mobilen Blitzern ein Toleranzabzug von 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und ein Abzug von 3 Prozentpunkten bei Geschwindigkeiten über 100 km/h vorgenommen wird.

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen

Eine Übersicht über die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigt folgende Strafen für innerorts:

  • bis 10 km/h: 15 € – 0 Punkte – kein Fahrverbot – Einspruch nicht sinnvoll
  • 11 – 15 km/h: 25 € – 0 Punkte – kein Fahrverbot – Einspruch nicht sinnvoll
  • 16 – 20 km/h: 35 € – 0 Punkte – kein Fahrverbot – Einspruch nicht sinnvoll
  • 21 – 25 km/h: 80 € – 1 Punkt – kein Fahrverbot – Einspruch nicht sinnvoll
  • 26 – 30 km/h: 100 € – 1 Punkt – 1 Monat Fahrverbot – Einspruch möglich
  • 31 – 40 km/h: 160 € – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot – Einspruch möglich
  • 41 – 50 km/h: 200 € – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot – Einspruch möglich
  • 51 – 60 km/h: 280 € – 2 Punkte – 2 Monate Fahrverbot – Einspruch möglich
  • 61 – 70 km/h: 480 € – 2 Punkte – 3 Monate Fahrverbot – Einspruch möglich
  • über 70 km/h: 680 € – 2 Punkte – 3 Monate Fahrverbot – Einspruch möglich

Außerdem droht in der Regel ein Fahrverbot nur, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal um 26 km/h oder mehr überschritten wird.

Außerorts gelten folgende Bußgelder:

  • bis 10 km/h: 10 € – 0 Punkte – kein Fahrverbot – Einspruch nicht sinnvoll
  • 11 – 15 km/h: 20 € – 0 Punkte – kein Fahrverbot – Einspruch nicht sinnvoll
  • 16 – 20 km/h: 30 € – 0 Punkte – kein Fahrverbot – Einspruch nicht sinnvoll
  • 21 – 25 km/h: 70 € – 1 Punkt – kein Fahrverbot – Einspruch nicht sinnvoll
  • 26 – 30 km/h: 80 € – 1 Punkt – 1 Monat Fahrverbot – Einspruch möglich
  • 31 – 40 km/h: 120 € – 1 Punkt – 1 Monat Fahrverbot – Einspruch möglich
  • 41 – 50 km/h: 160 € – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot – Einspruch möglich
  • 51 – 60 km/h: 240 € – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot – Einspruch möglich
  • 61 – 70 km/h: 440 € – 2 Punkte – 2 Monate Fahrverbot – Einspruch möglich
  • über 70 km/h: 600 € – 2 Punkte – 3 Monate Fahrverbot – Einspruch möglich

Auch hier gilt, dass ein Fahrverbot in der Regel nur bei zweimaliger Überschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres droht.

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