Am 19. Januar 2025, einem Sonntag, ist es für Autofahrer auf der Autobahn A5 wichtig, besonders aufmerksam zu sein. Wie news.de berichtet, findet an diesem Tag eine Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich von Neuenburg am Rhein statt. Dort gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h. Der Blitzer wurde am heutigen Morgen um 9:17 Uhr gemeldet, und die letzte Aktualisierung dieser Informationen erfolgte um 10:12 Uhr.
Eine solche Geschwindigkeitsüberwachung ist besonders wichtig, da Geschwindigkeitsübertretungen eine der häufigsten Unfallursachen in Deutschland darstellen. Aus diesem Grund ist die konsequente Überwachung des Verkehrs eine zentrale Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Rechtslage zu Geschwindigkeitsmessungen
An dieser Stelle ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Geschwindigkeitsmessungen durch Blitzer klar geregelt. Paragraph 23 StVO verbietet es, Geräte zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu benutzen oder mitzuführen. Das betrifft insbesondere Radarwarner und Laserstörgeräte. Blitzer-Apps hingegen dürfen genutzt werden, solange sie während der Fahrt nicht aktiv sind, was in bussgeldkatalog.org erläutert wird.
Wer einen Radarwarner oder eine Blitzer-App während der Fahrt nutzt, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die rechtliche Grundlage für diese Regelung ist ebenfalls in der StVO verankert. Interessanterweise ist der Besitz solcher Geräte nicht illegal, ihre aktive Nutzung im Fahrzeug jedoch schon.
Methoden der Verkehrsüberwachung
Die Verkehrsüberwachung, die in erster Linie von Polizei und Ordnungsamt durchgeführt wird, zielt darauf ab, Unfälle zu verhindern und die StVO durchzusetzen. Dabei kommen verschiedene Methoden zum Einsatz, wie die mobile Überwachung, die oft unangekündigt erfolgt. Diese umfasst verschiedene Messmethoden, wie die Section Control (Abschnittskontrolle) oder Lasermessungen (Lidar).
Besonders relevante Informationen sind auch die Toleranzabzüge, die bei Geschwindigkeitsmessungen gelten: 3 km/h unter 100 km/h und 3% über 100 km/h. Es ist wichtig zu beachten, dass Blitzer regelmäßig geeicht werden müssen, um die Genauigkeit der Messungen zu gewährleisten. Fehler können, beispielsweise bei mehreren Fahrzeugen oder bei Schäden an der Fahrbahn, auftreten und die Ergebnisse beeinflussen.
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung sind nicht nur präventiv, sondern auch reaktiv. Bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten wird standardmäßig ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die wichtigsten Ziele bestehen darin, verkehrsgefährdendes Verhalten zu ahnden und die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Dies gilt insbesondere für schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, wie Kinder und Senioren, die besonders gefährdet sind.
Umfangreiche Kontrollen können auch die Überprüfung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren einschließen. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch wird eine Blutentnahme angeordnet, um die Verkehrssicherheit weiter zu garantieren. Durch diese umfassenden Maßnahmen soll das Unfallrisiko minimiert und allen Verkehrsteilnehmern ein sicherer Raum auf den Straßen geboten werden.