Die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen in Deutschland, die seit dem vergangenen Jahr schrittweise umgesetzt wird, hat bereits ein breites Spektrum an Diskussionen und Reaktionen ausgelöst. Im Landkreis Biberach wurden bislang 430 der neuen Bezahlkarten an Leistungsberechtigte ausgegeben. Diese Karte ersetzt das bisherige System der Überweisung von Sozialleistungen auf Bankkonten der Geflüchteten.
Matthias Jörg, stellvertretender Amtsleiter im Amt für Flüchtlinge und Integration, hebt die Vorteile dieses neuen Systems hervor. „Die Bezahlkarte sorgt für eine effizientere Auszahlung der Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und soll Missbrauch verhindern“, erläutert er. Rund 120 weitere Bedarfsgemeinschaften, die die Voraussetzungen erfüllen, sollen in den kommenden Wochen ebenfalls die Karte erhalten.
Barabhebungen und Einschränkungen
Die Bezahlkarte, eine guthabenbasierte Visa-Debitkarte, ermöglicht den Inhabern einen monatlichen Barabhebebetrag von 50 Euro pro Person. Barabhebungen sind sowohl am Geldautomaten gegen Gebühr als auch kostenlos beim Einkauf im Einzelhandel möglich. Allerdings sind größere Geldabhebungen oder Überweisungen ins Ausland nicht erlaubt, was als Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und zur Vermeidung von Fehlanreizen eingeführt wurde.
Von den insgesamt 850 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Biberach erfüllen schätzungsweise 300 die Voraussetzungen nicht, da sie mehr als die Hälfte ihres Lebensunterhalts selbst bestreiten können. Dies zeigt, dass die Bezahlkarte nicht für alle Geflüchteten zugänglich ist und somit auch zum Thema sozialer Gerechtigkeit aufwirft.
Kritik und Herausforderungen
Trotz der positiven Aspekte wird die Einführung der Bezahlkarte kontrovers diskutiert. Kritiker bemängeln, dass die finanzielle Autonomie der Betroffenen aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit der Karte leidet. Während die Politik von einer Eindämmung der Schlepperkriminalität und der Vereinfachung der Verwaltung profitiert, sehen viele Asylbewerber die stigmatisierende Wirkung der Bezahlkarte. Datenschutzbedenken sind ebenfalls ein häufig geäußertes Argument gegen das neue System, insbesondere in Hinblick auf die digitale Erfassung von Transaktionen.
Die gesetzliche Grundlage für die Bezahlkarte wurde im April 2024 geschaffen und trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Aktuelle Diskussionen über die Akzeptanz der Karte in Geschäften zeigen, dass viele Händler diese spezielle Debitkarte nicht anerkennen. Auch die Nutzung für den Kauf von Gebrauchtwaren gestaltet sich oft schwierig.
Finanzielle Unterstützung und Bedarf
Die finanziellen Rahmenbedingungen für geflüchtete Menschen haben sich auch mit der Einführung der Bezahlkarte geändert. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Lassen Sie uns einen Blick auf die aktuelle Bedarfstufen werfen:
Bedarfsstufe | Notwendiger Bedarf (€) | Notwendiger persönlicher Bedarf (€) | Gesamt (€) |
1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende) | 245 | 196 | 441 |
2 (Paare in einer Wohnung) | 220 | 177 | 397 |
3 (Erwachsene in stationärer Einrichtung) | 196 | 157 | 353 |
4 (Jugendliche 14-17 Jahre) | 258 | 133 | 391 |
5 (Kinder 6-13 Jahre) | 196 | 131 | 327 |
6 (Kinder bis 5 Jahre) | 173 | 126 | 299 |
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Bezahlkarte für Asylbewerber sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Während sie dazu dient, die Verwaltungskosten zu senken und Missbrauch zu verhindern, bleibt die Realität, dass mit der Einführung auch die soziale Isolation und Stigmatisierung von geflüchteten Menschen gefördert werden könnten. Die zukünftige Entwicklung bleibt abzuwarten.