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Mittwoch, 26. Februar 2025

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Lärmschutz im Fokus: DUH verklagt Städte wegen unzureichender Pläne!

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Schritte gegen drei Städte in Baden-Württemberg eingeleitet. Klagen gegen Mannheim, Baden-Baden und Sindelfingen wurden beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eingereicht. Anlass für diese Klagen ist die unzureichende Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in den Städten, die gegen die Vorgaben der EU-Umgebungslärm-Richtlinie und des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verstoßen.

Die DUH fordert eine Überprüfung und gegebenenfalls Fortschreibung der aktuellen Lärmaktionspläne. Ab Juli 2024 müssen die Städte konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vorlegen. Dies betrifft nicht nur die drei Klägerstädte, sondern auch andere Orte in Deutschland, die ihrer Verpflichtung zur Erstellung wirksamer Lärmaktionspläne nicht nachgekommen sind.

Umfangreiche Klagewelle gegen Städte

Insgesamt hat die DUH rechtliche Schritte gegen 21 Städte eingeleitet, darunter auch größere Städte wie Stuttgart und Kiel. Viele dieser Städte haben keine aktuellen Lärmaktionspläne erstellt, obwohl dies seit dem 18. Juli 2024 gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, hebt die gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Verkehrslärm hervor; Schätzungen zufolge sind über 14 Millionen Menschen in Deutschland gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.

Die DUH unterstützt die Einführung von Tempo 30 innerorts als effektive Maßnahme zur Lärmminderung. Diese Regelung könnte nicht nur die Lärmbelastung schnell und kostengünstig senken, sondern wirkt im Vergleich zu Tempo 50 wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens. Gesundheitskosten aufgrund von Lärm wurden 2016 auf 1,77 Milliarden Euro beziffert, was die Dringlichkeit solcher Maßnahmen verdeutlicht.

Reaktionen der betroffenen Städte

Mannheim, eine der betroffenen Städte, hat betont, dass Lärmschutz für sie wichtig sei und der neue Lärmaktionsplan bereits in Arbeit sei. Die Stadt prüft den Plan, um ihn Anfang Juli im Gemeinderat zu beschließen. Auch Baden-Baden hat auf die Klage reagiert und sieht diese als kontraproduktiv, da man intensiv an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans arbeitet. Sindelfingen hat die Klage ebenfalls erhalten und sitzt derzeit daran, die Angelegenheit zu prüfen.

Die Probleme mit dem Lärm in den Städten sind nicht isoliert. Laut einer Umfrage fühlen sich 76 Prozent der Deutschen durch Straßenverkehrslärm gestört. Die Notwendigkeit zur gesetzlichen Regelung von Lärmminderungsplänen gründet auf der EU-Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die 2002 erlassen wurde. Diese Richtlinie zielt darauf ab, einen hohen Gesundheits- und Umweltschutz zu gewährleisten und die schädlichen Auswirkungen von Lärm aktiv zu vermeiden oder zu mindern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die rechtlichen Schritte der DUH gegen die Städte ein bedeutender Schritt in der Bekämpfung von Verkehrslärm und dessen gesundheitlichen Auswirkungen sind. Dies könnte langfristig nicht nur die Lebensqualität der Bürger erhöhen, sondern auch eine Vorbildfunktion für andere Städte in Deutschland darstellen, die ebenfalls unter Lärmbelastungen leiden.

Für weitere Informationen zur Richtlinie und deren Umsetzung in Deutschland können Interessierte die Seite des Umweltbundesamtes besuchen.

Für eine detaillierte Darstellung der Klageverfahren und deren Hintergrund siehe LTO.de sowie DUH.de.

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