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Montag, 23. Dezember 2024

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Mord/Totschlag
in
Bad Oeynhausen

Eklat im Prozess um Philippos‘ Mord: Täter grinst während der Verhandlung!

1
Verletzte Person/en
3
Festnahmen
Ursache:
Körperverletzung, Totschlag

Der Prozess um den tödlichen Angriff auf den 20-jährigen Philippos T. hat am Landgericht Bielefeld begonnen und sorgte für heftige Reaktionen. Der 18-jährige Syrer, Mwafak Al S., der beschuldigt wird, das Opfer am 23. Juni in Bad Oeynhausen getötet zu haben, wirkte während der Anklageverlesung arrogant und grinste in Richtung seiner Familie. Dies empörte die Angehörigen des Verstorbenen, die ihm entgegenriefen: „Bastard“ und „Mörder“. Philippos‘ Vater, Dmitris T., zeigte sich erschüttert und rief: „Mein Sohn ist tot und er grinst“, berichtet Apollo News.

Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen Mwafak Al S. Anklage wegen Totschlags, während seinen Begleitern, Ferdinand D. und Nick R., gemeinschaftliche Körperverletzung zur Last gelegt wird. Sie sollen Philippos und seine Freunde überfallen und ausgeraubt haben, nachdem Mwafak Al S. ihm unvermittelt ins Gesicht geschlagen hatte. Die Attacke, die zu Philippos‘ Tod zwei Tage später führte, ereignete sich nach einem Abi-Ball. Mwafak Al S. wird bei einer Verurteilung mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen müssen, möglicherweise sogar mit lebenslanger Freiheitsstrafe, fordert der Vater des Opfers, wie WDR berichtet.

Emotionale Hintergründe

Die Mutter des getöteten Philippos, die sich am ersten Verhandlungstag sichtlich nervös zeigte, erklärte, dass sie trotz der emotionalen Belastung an jedem Termin teilnehmen werde, um für ihren Sohn präsent zu sein. „Egal, wie der Prozess ausgeht, Philippos kommt nicht zurück“, äußerte sie verzweifelt. Der Verteidiger des Hauptangeklagten plant, im Februar eine umfassende Stellungnahme abzugeben, in der er betonen möchte, dass Mwafak Al S. trotz seiner Vorstrafen nicht als jugendlicher Intensivstraftäter eingeordnet werden sollte. Der Syrer, der seit 2016 in Deutschland lebt, hat bereits eine kriminelle Vorgeschichte, die Raub, Diebstahl und Drogendelikte umfasst.

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