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Montag, 23. Dezember 2024

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Ordnungswidrigkeit
in
Eckernförde

Vorsicht beim Silvesterböllern: Feuerwerk in Eckernförde streng geregelt!

50000
€ Schaden
Ursache:
Verstoß gegen Abbrennverbot

In Eckernförde naht die Silvesternacht, und mit ihr kommen die strengen Regeln für Feuerwerksliebhaber. Die Stadt hat bekannt gegeben, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, zu denen Raketen, Batterien und Knallkörper gehören, in bestimmten Bereichen stark eingeschränkt ist. Diese Maßnahme zielt auf die öffentliche Sicherheit ab, so eine Sprecherin des Rathauses. Laut der Kieler Nachrichten ist es von besonderer Bedeutung, dass an Silvester und Neujahr kein Feuerwerk im Umkreis von 300 Metern um Tankstellen und Tanklager gezündet werden darf. Dies betrifft unter anderem Tankstellen an Mühlenberg, Rendsburger Straße, Flensburger Straße/B76, Berliner Straße und Ostlandstraße.

Zusätzlich wird betont, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Kindereinrichtungen das ganze Jahr über verboten ist. Das SHZ berichtete weiter, dass Verstöße gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeit angesehen werden, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Kunden beim Kauf von Feuerwerk auf gültige CE-Zeichen achten, da nicht zugelassenes Feuerwerk strengen importrechtlichen Maßnahmen unterliegt, die im schlimmsten Fall zu Freiheitsstrafen führen können.

Wichtige Bekanntmachungen

<pDie Allgemeinverfügung der Stadt Eckernförde sowie die dazugehörigen Pläne bezüglich der Verbotszonen werden am 23. Dezember 2024 im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Dieses wird auch online einsehbar sein. Bürger können sich zudem beim Amt für Ordnungs- und Sozialwesen unter 04351 / 710-301 informieren. Deshalb ist es ratsam, sich vor der Silvesterfeier über die geltenden Regeln und Vorschriften zu informieren, um rechtzeitig planen zu können.

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