Am Nikolaustag, dem 6. Dezember 2024, wurden die Bundespolizisten in Lindau zum Schauplatz eines packenden Einsatzes. Bei einer routinemäßigen Kontrolle am Grenzübergang Hörbranz stießen sie auf eine 24-jährige Ungarin, die offensichtlich mehr als nur die Feiertage im Blick hatte. Ein Fahndungscomputer meldete Alarm – und die Gründe dafür waren alles andere als festlich! Ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut wegen verbotener Prostitution verhinderte ihren Besuch und führte direkt in die Strafhaft.
Die junge Frau hatte eine Geldstrafe von rund 1.500 Euro inklusive Verfahrenskosten zu begleichen. Da sie sich nicht entsprechend ausweisen konnte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt Memmingen überstellt, um die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen. Doch damit nicht genug! Am gleichen Tag sorgte ein syrischer Mann für zusätzlichen Aufruhr im EuroCity 97 von Zürich nach München. Der 27-Jährige, der sich nur mit einem bulgarischen Fremdenpass ausweisen konnte, war in einer noch prekären Situation. Ein bis 2027 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland schwebte wie ein Damoklesschwert über ihm, nachdem er erst im Oktober wegen eines abgelehnten Asylantrags nach Bulgarien abgeschoben worden war.
Eine unerlaubte Einreise – Das Ende eines Traums
Obwohl der syrische Staatsbürger angab, in München lediglich einen Freund besuchen zu wollen, spielte ihm das Schicksal einen Streich. Die Bundespolizei zeigte ihn wegen versuchter unerlaubter Einreise an und schickte ihn noch am selben Abend mit dem Flugzeug zurück nach Bulgarien. Ein vergnüglicher Besuch in Deutschland verwandelte sich in ein packendes Drama – die Gesetze des Landes ließen ihm keine andere Wahl!