Am 15. April 2025 haben die Behörden am Tegernsee erneut auf die Issues um E-Foil-Surfboards aufmerksam gemacht. Um 16:40 Uhr wurde die Polizeiinspektion Bad Wiessee von einem aufmerksamen Bürger informiert, dass ein E-Foil auf dem Tegernsee beobachtet wurde. Dieses elektrische Surfboard mit Motorantrieb ist gemäß der Bayerischen Schifffahrtsverordnung ohne eine Genehmigung des Landratsamtes Miesbach nicht erlaubt. Zudem erteilt die Behörde keine Genehmigungen für derartige Geräte auf dem Tegernsee, was den Einsatz solcher Fahrzeuge hier zu einer Ordnungswidrigkeit macht.
Ein 61-jähriger Mann aus Rottach-Egern war der Fahrer des E-Foils. Die Polizei konnte ihn vor Ort antreffen und belehrte ihn über die rechtlichen Bestimmungen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen den Mann eingeleitet. Wie unter innpuls.me berichtet, stellt der Betrieb des E-Foils eine klare Zuwiderhandlung gegen die geltenden Vorschriften dar.
Trendsport Wingfoilen
Es ist interessant zu bemerken, dass Wingfoilen am Tegernsee als Trendsport etabliert ist und von vielen Wassersportenthusiasten praktiziert wird. Im Gegensatz zu E-Foils sind Wingfoils nicht motorbetrieben und fallen somit nicht unter die genannten Genehmigungspflichten. Dennoch bleibt das Verbot für E-Foils ein Thema, das immer wieder in den Fokus rückt, insbesondere angesichts der steigenden Beliebtheit elektronischer Wassersportgeräte.
Das Interesse an E-Surfboards und ähnlichen Geräten hat zu einer Debatte über die Regelungen im Wassersport geführt. Nach Informationen von merkur.de stellt sich die Frage, ob und wie solche Geräte sicher und rechtmäßig genutzt werden können. Die Rechtslage in Bayern unterscheidet sich von anderen Bundesländern, vor allem, da keine Genehmigungen für E-Foils am Tegernsee erteilt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Laut e-surfer.com unterliegen elektrische Hydrofoilboards und Surfboards, die über einen Motor verfügen, spezifischen Regelungen. Diese Geräte sind Kleinfahrzeuge, die auf Bundeswasserstraßen nur erlaubt sind, sofern sie die Vorgaben bezüglich der Antriebsleistung erfüllen und wie Wassermotorräder eingestuft sind. Speziell für E-Foils ist dabei die Kennzeichnung erforderlich, wenn die Antriebsleistung über 2,21 kW liegt.
Für Bürger und Besucher des Tegernsees bleibt es daher entscheidend, sich über die bestehenden Vorschriften zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung können zusätzliche Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eingeholt werden.