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Samstag, 5. April 2025

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Bäckereien auf der Kippe: Neue Regeln für die Brotkennzeichnung stehen an!

Im Landkreis Miesbach sorgte kürzlich ein Hinweis in einer einheimischen Bäckerei für Aufregung: Brote dürften nicht mehr halbiert werden. Der Zettel wurde jedoch schnell wieder entfernt, nachdem eine praktikable Lösung gefunden wurde. Florian Perkmann, Obermeister der Bäcker-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen, stellte klar, dass halbe Brotlaibe zwar nicht verboten sind, jedoch bestimmte rechtliche Herausforderungen bestehen.

Eine Kernfrage ist die Kennzeichnung von halben Broten. So müssen diese als Fertigprodukte ausgezeichnet werden, wenn sie verpackt und im Kundenbereich angeboten werden. Ganze Brote hingegen, die hinter der Theke liegen, benötigen keine Kennzeichnung. Dies sorgt für Verwirrung bei den Verbrauchern und stellt Bäcker vor eine zusätzliche Hürde.

Preisgestaltung und Gewicht

Ein weiteres komplexes Thema betrifft die Preisgestaltung halber Brote. Diese dürfen nicht einfach zum halben Preis eines ganzen Brotes angeboten werden. Hier spielen Gewicht und gesetzliche Vorgaben eine wichtige Rolle. Halbe Brote werden in der Regel einzeln gewogen. Dies bedeutet, dass sie nicht als Fertigprodukte gelten und somit nicht gekennzeichnet werden müssen. Die Preisberechnung erfolgt über eine geeichte Waage, was auch von anderen Bäckereien in der Innung so gehandhabt wird.

Der zusätzliche Aufwand des Wiegens wird von vielen Bäckern als Vorteil angesehen: Kunden fühlen sich nicht ungerecht behandelt und haben Vertrauen in die Preisgestaltung. Die Qualität der Brote in der Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen ist zudem hoch, sodass die meisten Betriebe bei der Brotprüfung sehr gute Ergebnisse erzielt haben.

Gesetzliche Vorgaben und Herausforderungen

Handwerksbäcker stehen zunehmend vor strengeren gesetzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung ihrer Produkte. Ab 2025 müssen die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten strikt eingehalten werden, zusätzlich zu den HACCP-Standards, wie mae-innovation.com erläutert. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Lebensmittelsicherheit und Transparenz für Verbraucher zu gewährleisten.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 müssen Lebensmittelprodukte klare und präzise Kennzeichnungen aufweisen. Besonders wichtige Informationen, wie Bezeichnung, Gewicht und Stückpreis, müssen deutlich sichtbar sein. In den vergangenen Jahren hat sich die Kontrolle in Lebensmittelgeschäften, insbesondere in Bäckereien, verschärft, was die Einhaltung dieser Vorschriften noch dringlicher macht.

Verpflichtende Kennzeichnung Details
Bezeichnung genaue Bezeichnung des Produkts
Gewicht in Gramm
Preis Verkaufspreis pro Stück oder pro Kilogramm

Zusammenfassend ist die Situation rund um die Kennzeichnung und Preisgestaltung von Broten in Miesbach ein Beispiel für die vielen Herausforderungen, vor denen Bäckereien heutzutage stehen. Das engmaschige Netz an Vorschriften hat das Potenzial, die Branche sowohl positiv als auch negativ zu beeinflussen, wie merkur.de festgestellt hat. Das beste Rezept für den Erfolg könnte jedoch darin liegen, diese Herausforderungen als Möglichkeit zur Verbesserung der Kundentransparenz und -sicherheit zu nutzen.

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