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Freitag, 14. März 2025

VR Bank Augsburg überzeugt erneut: Die beste Bank vor Ort!

Die VR Bank Augsburg-Ostallgäu wurde zum neunten Mal als „Beste Bank vor Ort“ ausgezeichnet, dank hervorragender Kundenberatung und Innovation.

Wincent Weiss begeistert München – Konzertankündigung für den März 2025!

Erleben Sie Wincent Weiss am 18. März 2025 in der Münchner Olympiahalle. Tickets jetzt erhältlich für ein unvergessliches Konzert!

TSV Dewangen: Inklusionstag und neues Sportzentrum für alle!

Der TSV Dewangen fördert Inklusion durch Sackloch und plant eine neue Halle. Wichtige Events und Inklusionstag stehen bevor.

Freudenstadt plant Verpackungssteuer: Mehr Umweltbewusstsein für die Zukunft!

Die Diskussion über die Einführung einer Verpackungssteuer in Freudenstadt nimmt Fahrt auf. Angestoßen von SPD, der Bürgeraktion und den Grünen, wurde in der Gemeinderatssitzung ein entsprechender Antrag gestellt. Die Steuer soll beim Verkauf von Lebensmitteln in Einwegverpackungen fällig werden. Ziel ist es, die Abfallvermeidung zu fördern und umweltfreundliche Alternativen zu unterstützen, wie aus einem Bericht des Schwarzwaelder Bote hervorgeht.

Elisabeth Gebele von der Bürgeraktion betont, dass die Steuer Anreize für nachhaltige Alternativen schaffen soll. Karl Müller von der SPD sieht die Steuer als wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Einwegverpackungen. Die Einnahmen aus der Steuer sollen in Bildungsprojekte und freiwillige Leistungen fließen, wobei die SPD auch Projekte zur Förderung von Recycling und Abfallvermeidung in Erwägung zieht.

Erfahrungen aus Tübingen

Die Stadt Tübingen hat seit dem 1. Januar 2022 eine ähnliche Steuer auf Einwegverpackungen eingeführt. Hierbei wird eine Gebühr von 0,50 Euro für Einwegverpackungen und Einweggeschirr erhoben und 0,20 Euro für Einwegbesteck, wie auf der Webseite von kommunal.de erläutert wird.

Die Steuersätze sind Nettobeträge, auf die Umsatzsteuer erhoben wird. Gastronomen und Händler sind zur Zahlung verpflichtet, können die Steuer jedoch an die Verbraucher weitergeben. Tübingen hat dank dieser Steuer erhebliche Fortschritte erzielt. So berichten die Verantwortlichen von einem verringerten Aufwand bei der Entsorgung von To-Go-Verpackungen und einer Verdopplung der Gastronomen, die Mehrwegverpackungen anbieten.

Rechtliche Bestätigung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung der Verpackungssteuer in Tübingen bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde gegen die Steuer zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte die Steuer zunächst für unwirksam, das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung jedoch auf. Diese rechtlichen Hürden konnten die positive Entwicklung nicht aufhalten, so dass im Jahr 2022 bereits 1,01 Millionen Euro an Steuerbescheiden verschickt worden sind.

Die Stadt Tübingen gibt an, dass die Einnahmen der Verpackungssteuer zur Müllbeseitigung im öffentlichen Raum sowie für Umweltschutzmaßnahmen verwendet werden. Die Erfahrungen aus Tübingen könnten ein wichtiger Bezugspunkt bei der Umsetzung der Verpackungssteuer in Freudenstadt sein und den Gemeinderat dazu anregen, die Initiative voranzutreiben.

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