In einem Vorfall, der sich am 27. Februar 2025 gegen 13 Uhr in Stuttgart ereignete, versuchte eine 34-jährige Frau mit zwei Kindern und einem Kinderwagen, der Fahrscheinkontrolle in der Stadtbahn zu entkommen. Dieser Vorfall ereignete sich auf der Stadtbahnlinie U12 in Richtung Dürrlewang. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) meldete, dass die Frau beim Verlassen der Stadtbahn an der Haltestelle Bopser von den Kontrolleuren ohne gültigen Fahrschein angesprochen wurde und daraufhin eine aggressive Reaktion zeigte.
Die Frau setzte ihren Kinderwagen als Waffe ein und fuhr gezielt gegen die Beine der drei Fahrscheinprüfer, deren Alter zwischen 32 und 43 Jahren lag. Es kam zu körperlichen Auseinandersetzungen, während die Frau auch mehrfach auf die Prüfer einprügelte. Zwei der drei Mitarbeiter erlitten durch den Angriff Verletzungen. Die alarmierte Polizei nahm die Frau vorläufig fest, ließ sie jedoch nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß.
Vorfall in Feuerbach
Rechtlicher Kontext
Die Vorfälle werfen Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen auf, die im Kontext von Notwehr und dem Erschleichen von Leistungen stehen. Nach § 32 StGB ist eine Handlung nicht rechtswidrig, wenn sie zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs erfolgt. In beiden genannten Fällen könnte die Anwendung von Gewalt durch die Fahrscheinprüfer in der Auseinandersetzung möglicherweise unter Notwehr fallen. Zudem ist das Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) strafbar, was die rechtlichen Risiken für die Täter verdeutlicht.
Die Vorfälle illustrieren die Herausforderungen und Risiken, mit denen Fahrscheinprüfer konfrontiert sind, und werfen gleichzeitig Licht auf die Problematik des Schwarzfahrens in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Verhalten der 34-jährigen Frau sowie des 17-Jährigen fordert ein Nachdenken über angemessene Reaktionen sowohl der Kontrolleure als auch der Fahrgäste.