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Sonntag, 2. Februar 2025

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Hymer Group: Ermittlungen wegen falscher Gewichtsangaben eingestellt!

Die Erwin Hymer Group (EHG) hat staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen falscher Gewichtsangaben bei Reisemobilen beigelegt. Wie die Schwäbische berichtet, wurde gegen das Unternehmen eine Einziehungsanordnung im „untersten zweistelligen Millionenbereich“ erlassen. Dies geschah im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, das wegen Betrugsverdacht gegen EHG eingeleitet wurde, aber mittlerweile eingestellt wurde.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte 2021 mit ihren Ermittlungen begonnen, nachdem Hinweise auf falsche Gewichtsangaben bei den Reisemobilen vorlagen. Eine Razzia am Firmensitz in Bad Waldsee fand Ende Januar 2022 statt. Die Erwin Hymer Group kooperierte während des gesamten Verfahrens mit den Behörden, was zur schnellen Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens beitrug. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, wobei die Verantwortlichkeit nicht auf Vorstandsebene lag, sondern bei einzelnen Mitarbeitern zu suchen ist, wie Promobil ergänzt.

Gewichtsproblematik und Brancheneinfluss

Die Problematik rund um die Gewichtsangaben bei Reisemobilen betrifft nicht nur die EHG, sondern zieht sich durch die gesamte Branche. Reisemobile dürfen maximal 3,5 Tonnen wiegen, um von Personen mit einem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B gefahren werden zu können. Die Überladung von Fahrzeugen kann sowohl zu Bußgeldern als auch zu ernsthaften Sicherheitsrisiken führen.

Der ADAC hat 2022 festgestellt, dass viele Wohnmobile bereits im Leerzustand zu schwer sind. In Europa variieren die Strafen für Überladung und können bis zu 5000 Euro in Österreich und bis zu 1734 Euro in Italien betragen. Dies kann auch erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Nutzer haben.

Zukunftsperspektiven der Gewichtsnormierung

In der Branche gibt es Bestrebungen, das Maximalgewicht für den Führerschein der Klasse B auf 4,25 Tonnen anzuheben. Ein entsprechender Vorschlag wurde bereits 2003 an die EU gerichtet, jedoch steht eine Einigung bis heute noch aus. Die Umsetzung dieser Änderung in nationales Recht könnte sich bis 2028 hinziehen.

Die Normierung der Gewichtsangaben wird durch die europäische Norm EN 1646-2 geregelt, die die Ermittlung und Angabe von Massen und Gewichten für Reisemobile betrifft. Die Verordnung 1230/2012, die am 10. Januar 2014 in Kraft trat, führte den Begriff der „tatsächlichen Masse“ ein, die individuell für jedes Fahrzeug in den COC-Dokumenten ausgewiesen werden muss. Hier bleibt abzuwarten, ob der Betrugsverdacht gegen Mitarbeiter von Hymer auch das Thema Zuladung umfasst.

Derzeit müssen Hymer-Besitzer nicht aktiv werden, da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Das Unternehmen hat jedoch klargestellt, dass es vollumfänglich mit den Behörden zusammenarbeitet, um die Angelegenheit zu klären und das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen.

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