Taleb A., der Attentäter von Magdeburg, hat am Freitagabend mit einer Amokfahrt auf einem Weihnachtsmarkt fünf Menschen getötet und fast 200 verletzt. Was besonders schockiert: Der Mann hatte bereits 2013 der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit einem Terrorangriff gedroht, wie die Ärztekammer in einer Erklärung am 23. Dezember bestätigte. Am 16. April 2013 äußerte er telefonisch gegenüber der Kammer, dass er Handlungen mit “internationaler Bedeutung” plane, und verwies dabei auf den Anschlag in Boston. Diese Drohungen führten zu einer Strafanzeige und schließlich zu einer Verurteilung wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ im April 2014.
Ungeklärte Vergangenheit des Täters
Trotz dieser besorgniserregenden Vergangenheit erhielt Taleb A. am 24. September 2014 die Anerkennung als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Ärztekammer MV erklärte, dass sie gesetzlich verpflichtet sei, nur die fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vergabe von Facharztqualifikationen zu prüfen. Er war von 2011 bis 2014 in Mecklenburg-Vorpommern als Arzt tätig, jedoch nicht als Facharzt. Zum Zeitpunkt seiner Qualifikation lagen der Kammer keine Unstimmigkeiten in seinen Ausbildungsunterlagen vor, und auch sein polizeiliches Führungszeugnis wies keine belastenden Eintragungen auf, da seine vorherige Verurteilung nur eine Geldstrafe betraf, so das Schweriner Gesundheitsministerium.Wie von der Ostsee-Zeitung berichtet, gibt es nun ernsthafte Fragen zur Überprüfungsprozedur und zu den Sicherheitsvorkehrungen, die in der Ärztekammer bestehenden sollten.
Die Tragödie wirft ein Schlaglicht auf die Prozesse der Ärztekammer und die Gesetzgebung um die Anerkennung von Fachärzten. Während die Kammer ihr Beileid für die Opfer und deren Angehörige ausdrückte, bleibt unklar, wie ein solcher Mann in einer medizinischen Position arbeiten konnte, ohne dass seine Vorgeschichte eine Rolle spielte. Taleb A., der 2006 als politisch Verfolgter nach Deutschland kam, sitzt nun in Untersuchungshaft und die Ermittlungen laufen weiter. Die Ärztekammer ist in der Verantwortung zu erklären, wie dieser gefährliche Einzelfall in ihrem System möglich war.Nordkurier berichtete darüber.