Das Finanzamt Bietigheim-Bissingen hat in den letzten Monaten eine erhebliche Anzahl an Einsprüchen gegen die Grundsteuerbescheide erhalten. Bis heute sind etwa 38.000 Einsprüche gegen Grundsteuerwert- und Messbescheide eingegangen, während das benachbarte Finanzamt Ludwigsburg sogar 75.000 Einsprüche registriert hat. Die steigende Zahl der Einsprüche ist ein deutliches Zeichen für die Unzufriedenheit vieler Grundstückseigentümer mit der neuen Grundsteuerregelung, die ab 2025 in Kraft tritt, wie Stuttgarter Nachrichten berichtet.
Das Finanzamt in Bietigheim-Bissingen, das derzeit 193 Mitarbeiter beschäftigt, ist für 17 Städte und Gemeinden mit etwa 170.000 Einwohnern zuständig. Im Jahr 2024 betrug das Steueraufkommen der Region 1,03 Milliarden Euro. Claudia Meier vom Finanzamt erwähnt, dass temporär mehr Personal für die Bearbeitung der Einsprüche eingesetzt wurde. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Fall unterschiedlich ausfallen und sich von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten ziehen.
Neuigkeiten zur Grundsteuerreform
Im Rahmen der bevorstehenden Grundsteuerreform wird die erste Abbuchung ab Februar 2025 erfolgen. Die neue Grundsteuer betrifft rund 36 Millionen Eigentümer in Deutschland, und einige Kommunen haben bereits ihre Hebesätze festgelegt und Bescheide versandt. Besonders in vielen Fällen ist mit einem Anstieg der Steuer zu rechnen. Einsprüche gegen die Grundsteuerbescheide sind vor allem bei bestimmten Fehlern von Bedeutung, wie profinance.de erläutert.
Die Berechnung der neuen Grundsteuer setzt sich aus drei Komponenten zusammen: dem Grundsteuerwert, dem Messbetrag und dem Hebesatz. Der Grundsteuerwert wird im Grundlagenbescheid, der seit 2023 vorliegt, festgelegt. Die Formel zur Berechnung lautet: Grundsteuer = Messbetrag x Hebesatz / 100. Einsprüche sind insbesondere angebracht, wenn der Messbetrag falsch berechnet wurde, der Hebesatz fehlerhaft ist oder falsche Werte in der Berechnung verwendet wurden.
Einspruch und rechtliche Rahmenbedingungen
Darüber hinaus müssen Eigentümer darauf achten, dass Einsprüche innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Fehlerquellen im Grundlagenbescheid wie falsche Gebäudeklassifikationen oder nichtberücksichtigte Denkmalschutzaspekte können ebenfalls zu höheren Steuern führen. In vielen Fällen fordert die neue Regelung Eigentümer dazu auf, auch Einspruch einzulegen, wenn eine niedrigere Steuer fälschlicherweise angesetzt wurde, wie die Informationen von Finanztip zeigen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Einsprüchen sind komplex. So müssen Eigentümer bei Abweichungen des Grundstückswertes, beispielsweise um mehr als 15.000 Euro, und bei grösseren Abweichungen eine Neuberechnung anstreben. In einigen Bundesländern gelten spezielle Regelungen, die die Korrekturen betreffen. Eigentümer haben die Möglichkeit, Gutachten zur Unterstützung ihrer Einsprüche vorzulegen.
Während die erste Welle von Klagen gegen die neuen Grundsteuerwerte bereits seit Ende 2022 läuft, haben die Gerichte in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Urteile gefällt. Obwohl das Finanzgericht Baden-Württemberg das Landesgrundsteuergesetz als verfassungsgemäß einstufte, sind Revisionen bereits zugelassen worden. Es bleibt unklar, wie sich die rechtliche Lage bis zur endgültigen Umsetzung der Grundsteuer 2025 entwickeln wird. Einsprüche und Klagen bergen stets Risiken, und die rechtlichen Entscheidungen könnten die Eigentümer nachhaltig beeinflussen.