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Mittwoch, 15. Januar 2025

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Neue Grundsteuer in Emmendingen: Was Eigentümer jetzt wissen müssen!

Die Stadt Emmendingen hat am Freitag, dem 10. Januar 2025, die neuen Grundsteuerbescheide versendet. Diese Bescheide sind Teil der umfassenden Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt und rückwirkend auf Grundbesitz erhoben wird. Mit dieser Reform sollen die neuen Regeln und Steuersätze erstmals angewendet werden, was bedeutende Änderungen für Grundstückseigentümer mit sich bringt. Badische Zeitung berichtet, dass die Grundsteuerbescheide nun die neuen Berechnungsgrundlagen widerspiegeln.

Im Zuge der Grundsteuerreform 2025 wird der Grundsteuerwert durch verschiedene Faktoren wie Größe, Lage und Nutzung eines Grundstücks bestimmt. Anders als der Einheitswert, der für die Einkommen- oder Gewerbesteuer verwendet wird, legt der Grundsteuerwert den festen Wert einer Immobilie für die Grundsteuer fest. Dieser Prozess wird durch das Finanzamt Emmendingen gesteuert, das die Grundsteuerwerte festsetzt und die Stadt Emmendingen für die Zusendung der Bescheide verantwortlich ist. Hebesatz Grundsteuer informiert, dass Grundstückseigentümer die einschlägigen Unterlagen zusammenstellen müssen, um eine korrekte Grundsteuererklärung einzureichen.

Berechnungsbeispiele

Die neuen Steuersätze können erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Eigentümer haben. Hier einige Beispiele für die Grundsteuerberechnung in Emmendingen:

  • Eigentumswohnung:
    • Grundstücksfläche: 66 qm
    • Bodenrichtwert: 450,00 €/qm
    • Grundsteuerwert: 29.700,00 €
    • Grundsteuer ab 2025: 108,11 € (Berechnung: 29.700 € × 0,91 ‰ × 400 %)
  • Einfamilienhaus:
    • Grundstücksfläche: 272 qm
    • Bodenrichtwert: 450,00 €
    • Grundsteuerwert: 122.400,00 €
    • Grundsteuer ab 2025: 445,54 € (Berechnung: 122.400 € × 0,91 ‰ × 400 %)
  • Zweifamilienhaus:
    • Grundstücksfläche: 309 qm
    • Bodenrichtwert: 590,00 €
    • Grundsteuerwert: 182.300,00 €
    • Grundsteuer ab 2025: 663,57 € (Berechnung: 182.300 € × 0,91 ‰ × 400 %)

Einreichung der Grundsteuererklärung

Die Eigentümer müssen ihre Grundsteuererklärungen regelmäßig einreichen, meist jährlich, wobei die Fristen je nach Bundesland variieren. Die elektronische Einreichung über das ELSTER-Portal ist dabei ein gängiges Verfahren. Bodenrichtwerte Deutschland hebt hervor, dass die vorherige Überprüfung und mögliche Optimierung des Grundsteuerwerts durch die Eigentümer von Bedeutung ist. Fragen zur Reform und deren finanziellen Auswirkungen auf die Eigentümer sind jedoch weiterhin offen.

Die anstehende Grundsteuerreform könnte rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, insbesondere in Bezug auf das Bundesmodell. Die Unsicherheit über die genauen Auswirkungen auf Immobilienbesitzer und die damit verbundenen steuerlichen Belastungen bleibt bestehen.

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