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Montag, 13. Januar 2025

Katastrophe in Kalifornien: Über 12.000 Gebäude durch Feuer zerstört!

Los Angeles kämpft mit verheerenden Waldbränden. Gouverneur Newsom informiert über Schadensbilanz und Räumungsarbeiten.

Stöger im Schatten: Gladbachs Spielmacher kämpft um seine Chance!

Kevin Stöger, Gladbachs Mittelfeldspieler, kämpft um seine Einsatzzeiten nach der Niederlage gegen Bayern. Überblick über seine Situation.

Ladensterben in Stuttgart: Schwäbische Traum-Fabrik schließt nach 16 Jahren!

Das Ladensterben in Stuttgart setzt sich 2025 fort. Fachkräftemangel führt zur Schließung der Schwäbischen Traum-Fabrik.

Unterstützung für Eltern: Lebenshilfe sucht engagierte Freizeitbegleiter!

In Erlangen und dem östlichen Landkreis, zu dem auch die Gemeinden Eckental, Heroldsberg und Kalchreuth gehören, besteht ein wachsender Bedarf an Unterstützung für Eltern, die Kinder mit Beeinträchtigungen betreuen. Darüber berichtet MarktSpiegel. Um diesen Familien zu helfen, sucht die Lebenshilfe Erlangen engagierte Freizeitbegleiter und -begleiterinnen. Ziel ist es, durch den Familienentlastenden Dienst (FeD) Unterstützung anzubieten und die Familien zu entlasten.

Die Ehrenamtlichen werden über die Lebenshilfe versichert und haben die Möglichkeit, an Schulungen und Austauschtreffen teilzunehmen. Für ihre Unterstützung erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 11 Euro pro Stunde, steuerfrei. Interessierte können sich per E-Mail an inge.holzammer@lebenshilfe-erlangen.de oder telefonisch unter 09131/9207113 an die Lebenshilfe wenden.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Eltern mit Beeinträchtigungen

Eine weitere Herausforderung für Eltern mit Beeinträchtigungen besteht in den rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Lebenshilfe darlegt. Hierbei können sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe als auch der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden, was häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den entsprechenden Trägern führt. Trotz neuer Regelungen im SGB IX konnten diese Konflikte nicht gänzlich gelöst werden.

Für Elternteile mit Behinderung, die Hilfe bei der Betreuung ihrer Kinder benötigen, gelten spezielle Verfahrensregelungen. So muss eine Gesamt- bzw. Teilhabeplankonferenz durchgeführt werden, wenn der betroffene Elternteil zustimmt. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Bedarfe des Elternteils durch andere Leistungsträger oder das soziale Umfeld gedeckt werden können, sind die neuen Regelungen zum Gesamtplanverfahren zu beachten. Der Sozialhilfeträger ist zudem verpflichtet, die entsprechenden Leistungsträger und Personen mit Zustimmung des Elternteils über die Bedarfe zu informieren und in die Konferenz einzubeziehen.

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