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Dienstag, 14. Januar 2025

Neuer Musik-Chef für Reutlingen: Eberl übernimmt das Zepter beim TKV!

Peter Eberl wird neuer Vorsitzender des Tonkünstlerverbands Reutlingen, Nachfolger von Adam Ambarzumjan.

Ravensburg ruft: Laut gegen Rechts – Großdemo für Vielfalt und Toleranz!

Am 25. Januar findet in Ravensburg eine große Demonstration gegen Rechtsextremismus statt. Motto: „Laut gegen Rechts“.

Wahlarena in Waldshut: Sechs Kandidaten im direkten Duell!

Wahlkampf im Wahlkreis 288 Waldshut: Wahlarena am 20. Januar 2025 mit Kandidaten, Live-Stream und Leserfragen.

Betrunkener Raser in Schweinfurt: Flucht vor Polizei endet im Crash!

In Schweinfurt wurde in der Silvesternacht ein 19-jähriger Mann von der Polizei kontrolliert. Der Fahrer war betrunken und verfügte über keinen Führerschein. Aufgrund seiner schnellen und unsicheren Fahrweise fiel er den Beamten auf.

Trotz der Anhaltezeichen der Polizei setzte der Fahrer seine Flucht mit dem Auto fort und versuchte sogar, ein entgegenkommendes Polizeifahrzeug frontal zu rammen. Letztendlich verlor er jedoch die Kontrolle über das Fahrzeug und verursachte einen Unfall. Es bleibt unklar, ob weitere Fahrzeuge in den Vorfall verwickelt waren.

Flucht und Polizeieinsatz

Nach dem Unfall flüchteten der Fahrer und seine vier Mitfahrer zu Fuß, konnten jedoch von der Polizei gestellt werden. Zwei Insassen, darunter der 19-jährige Fahrer, wurden in Gewahrsam genommen. Gegen den Fahrer laufen nun Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Verfolgungsjagden, wie sie in diesem Fall stattfanden, sind ein häufiges Thema in Deutschland. Laut bussgeldkatalog.org können solche Verfolgungen durch die Polizei eingeleitet werden, um kriminelle oder verdächtige Personen zu fassen. Flucht vor der Polizei zieht in der Regel keine Konsequenzen nach sich, sofern keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

In der Regel haften flüchtende Autofahrer oder deren Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden, die sie verursachen. Bei Verfolgungsjagden kann die Polizei unter bestimmten Umständen die Verfolgung abbrechen, um Unbeteiligte zu schützen. Besonderheiten der Verfolgung sind, dass die Polizei Sonderrechte hat, um ihre Einsatzfahrzeuge mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn zu nutzen, jedoch nur bei höchster Eile.

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