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Donnerstag, 16. Januar 2025

Datenschutz im Fokus: So schützen Sie Ihre Daten 2025!

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Schock-Studie: 76 Prozent der Wiesn-Kellnerinnen erleben Belästigung!

Ein Münchner Student wurde zu 500 Euro Strafe verurteilt wegen sexueller Belästigung einer Kellnerin auf dem Oktoberfest 2023.

Karriere oder Gesundheit? Debatte um hohen Krankenstand in Deutschland entbrannt!

Diskussion über hohe Krankenstände in Deutschland: Vorschläge zur Lohnkürzung und Karenztagen stoßen auf massive Kritik.

Schockierende Ermittlungen: Kitzinger wegen Kinderpornografie angeklagt!

Am Amtsgericht Kitzingen fand ein bedeutsamer Fall von Kinderpornografie seinen Verlauf. Der Vorfall wurde durch einen Hinweis aus den USA ausgelöst, der auf das Hochladen einer Datei mit verbotenen Inhalten auf Facebook in Amerika hinwies. Übermittelte Daten aus dem Jahr 2020 führten zu deutschen Behörden und damit zu einem 35-Jährigen aus Kitzingen.

Im Rahmen der Ermittlungen konnten die Beamten auf dem Mobiltelefon des Angeklagten eine Datei sicherstellen, die einen drei bis fünfjährigen Jungen bei sexuellen Handlungen mit einer erwachsenen Frau zeigt. Aufgrund dieses Fundes wurde Anklage wegen des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten erhoben. Eine zusätzliche Anklage wegen der Verbreitung dieser Inhalte in Facebook-Gruppen musste jedoch aufgrund unsicherer Beweislage fallengelassen werden.

Ermittlungen und Urteil

Der Angeklagte räumte ein, die Datei auf seinem Telefon gespeichert zu haben. Während der Verhandlung stellte Richterin Ilka Matthes fest, dass der Angeklagte die Situation nicht als dramatisch einschätzte. Der Staatsanwalt argumentierte hingegen, dass die Daten bewusst gespeichert wurden und forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die nicht vollzogen werden müsste. Stattdessen schlug er vor, diese in eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Euro umzuwandeln, was insgesamt 9.000 Euro ausmacht.

Das Gericht entschied schließlich auf 150 Tagessätze, die jedoch auf 55 Euro angepasst wurden, was eine Gesamtstrafe von 8.250 Euro zur Folge hatte. Zusätzliche Kosten für Verteidigung und Gerichtskosten sind ebenfalls zu erwarten. Das Mobiltelefon des Angeklagten bleibt als „Tatwaffe“ eingezogen, und der Angeklagte nahm das Urteil an.

Ähnliche Vorfälle zeigen sich auch in anderen Amtsgerichtsbezirken, wie zum Beispiel im Amtsgerichtsbezirk Hanau, wo Ermittlungen aufgrund einer Mitteilung des NCMEC an das BKA über kinderpornografische Inhalte laufen. Auch in Frankfurt am Main gibt es laufende Verfahren aufgrund von Verdachtsmomenten gegen mehrere Beschuldigte hinsichtlich des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte. In Aschaffenburg und weiteren Gerichtsbarkeiten wird ebenfalls gegen mutmaßliche Täter ermittelt, die in Verbindung mit dem Verbreiten oder Besitzen solcher Inhalte stehen, wie anwalt-kinderpornografie.de darlegte.

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